16-Jährige bis zur Bewusstlosigkeit gequält

Eingetragen von am 18. Nov 2010 zum Thema Opfervertretung

Opfer wurde ein Hakenkreuz ins Haar rasiert

Mehrfach wird der Film “Scream” erwähnt. Immer wieder fragen die Richter im Saal 500 des Moabiter Kriminalgerichts danach. Weil dieser Streifen Thema gewesen sein soll bei den Gesprächen der jugendlichen Angeklagten. Es ist ein Horrorfilm. Im Prolog wird ein Mädchen ermordet, ausgeweidet und die Leiche an einem Baum aufgehängt.

Die 16-jährige Jasmin D., genannt “Happy”, lag am 9. Mai dieses Jahres auf der Straße. Sie war besinnungslos, blutete und hatte eine Platzwunde und zahlreiche Prellungen. Aber sie lebte. Und sie hatte letztlich großes Glück, dass sie die Nacht überstand.

Fünf zwischen 16 und 21 Jahre alte Angeklagte müssen sich nun vor einer Moabiter Jugendkammer dafür verantworten, Jasmin D. in jener Nacht in einer Wohnung in Wedding gedemütigt und gequält zu haben. Ein 21-Jähriger war offenbar nur Zuschauer, der das Geschehen der Anklage zufolge “amüsiert verfolgt” habe. Die anderen vier - unter ihnen zwei junge Frauen - haben getreten, geschlagen, gewürgt. Keiner von ihnen kann ein halbwegs nachvollziehbares Motiv für diese Gewalttätigkeiten nennen. Jasmin D., heißt es, sei intrigant gewesen. Sie habe behauptet, einer der Angeklagten betrüge seine Freundin. “Alle waren genervt, und da ist klar, dass es irgendwann knallt”, sagt der 17-jährige Steffen G. Und wie in dem Horrorfilm “Scream” musste sich Jasmin D. dann auch einem Frage-und-Antwort-Spiel stellen. Bei falschen Antworten setzte es Schläge. Alle vier hatten reichlich Bier und Wodka getrunken. Alle vier hatten wohl auch Drogen genommen. Alle vier waren aufgeputscht und vermutlich erfreut, ein wehrloses Opfer zu haben. “Ich hatte einen Hass auf sie, rastete aus und schlug zu”, erklärt die 17-jährige Charlene W. mit dem Spitznamen “Energy”. Als Grund nannte sie ihr Unverständnis darüber, dass Jasmin D. ihre pflegebedürftige Mutter so selten besuche.

Aber beteiligt an den Quälereien hatten sich auch die anderen. Im Anklagesatz ist von einem “gruppendynamisch geprägtem Geschehen” die Rede und von “unterschiedlichen Tatbeiträgen”. Wie genau diese sich gestalteten, wird auch vor Gericht nicht so recht klar. Bei der Polizei und beim psychiatrischen Gutachter ist es meist leichter, die Komplizen zu belasten. Vor Gericht, wenn die anderen dabei sind, gibt es plötzlich Probleme. Hier will jeder jeden am liebsten decken. Hier wird versucht zu bagatellisieren. Doch am Ende bleibt es doch bei dem fürchterlichen Geschehen, das sie nicht wegreden können: Sie zwangen Jasmin D., Eierschalen zu essen und hinterher fast eine halbe Flasche Wodka zu trinken - “auf Ex”, wie der 16-jährige Niko K. sagt. Sie wollten ihr einen Finger brechen, würgten sie, stopften ihr - so die Ermittlungen - ein Stück Stoff in den Mund. Sie rasierten ihr ein Hakenkreuz ins Haar. Sie drohten ihr, sie in Brand zu setzen, falls sie zur Polizei gehen wolle. Und sie wollten das Mädchen am Ende wahrscheinlich sogar töten. “Am besten, wir bringen sie um. Sie könnte uns sonst verpfeifen”, hatte Steffen G. vorgeschlagen, in dessen Wohnung in der Weddinger Jugendeinrichtung sich das Martyrium der Jasmin D. abspielte. Aber es soll natürlich nur ein Scherz gewesen sein. Er habe sie ja nur aus seinen Räumen heraushaben wollen: “Falls sie in der Wohnung verreckt, da habe ich keinen Bock drauf gehabt.” Angeblich sei sogar erwogen worden, die Rettung anzurufen oder Hilfe zu holen, bevor das Mädchen in der Adolfstraße vor einem Stromkasten ablegt wurde. “Ihr Zustand war schlimm, sie hat gewimmert”, sagt Steffen G. Und Nico K. erinnert sich, dass sie “ganz blau im Gesicht” gewesen sei. “Ich dachte, das kam von den Schlägen.”

Jasmin D. wurde schließlich von einem Passanten gefunden. Sie lebt jetzt in einer geschützten Einrichtung für Frauen, informiert ihr Anwalt Lars Preuß am Rande des Prozesses. Ihren vier Peinigern indes wird Jasmin D. ohnehin einige Zeit nicht mehr begegnen müssen. Alle vier sind mehrfach vorbestraft. Junge Leute mit dem Habitus von Punkern und, so Anwalt Preuß, “laut Aktenlage trotz des Hakenkreuzes ohne rechtsextremen Hintergrund”. Junge Leute also, die offenbar einfach mal nur einen anderen quälen und herabwürdigen wollten. “Mit wurde viel Leid zugefügt, und ich wollte es einem anderen zufügen”, heißt es in der schriftlich vorbereiteten Erklärung von Charlene W.

Auf Nico K. und Steffen G. wartet noch ein weiteres Verfahren. Die beiden sollen im Frühjahr mehrere Raubtaten begangen haben. Am 11. Mai wurden sie festgenommen und auf Weisung eines Richters der Jugendhilfeeinrichtung im brandenburgischen Frostenwalde übergeben. Aus dieser wenig gesicherten Einrichtung konnten sie jedoch fliehen. Sieben Tage später wurden sie erneut gefasst. Der Prozess wird am nächsten Mittwoch fortgesetzt.

“Am besten, wir bringen sie um. Sie könnte uns sonst verpfeifen”
Steffen G., Angeklagter

Von Michael Mielke


Beitrag erschienen in: Berliner Morgenpost Nr. 317 (BM-HP1) vom 18.11.2010, Seite 15

Weitere Artikel

Roland Weber MBE zu Gast im True Crime Podcast vom Tagesspiegel: “Tatort Berlin”

Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...

Zum Artikel

Experteninterview mit Roland Weber MBE in STERN CRIME PLUS

Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...

Zum Artikel

Spurwechsel

Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.

Zum Artikel

Büro Berlin-Mitte

Zimmerstraße 55
10117 Berlin

Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704

Email: info@wup.berlin

Kontaktieren Sie unsKontakt