Opfervertretung
Strafrecht
Schadensersatz
Verkehrsrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2003
Ist ein Unfall passiert und liegt insbesondere danach ein Totalschaden vor, stellt sich bei den steigenden Benzinpreisen immer häufiger die Frage, ob (zusätzlich) auch Ersatz für das noch im Tank befindliche Benzin verlangt werden kann. Dies kann je nach Größe des Tanks und dem Grad der Befüllung durchaus ja bis zu 100 € ausmachen.
Einen solchen Fall hatte jetzt das OLG Düsseldorf (vgl. vom 10.01.2017, Az I-1 U 46/16) zu entscheiden und hat letztlich die Frage verneint.
Dabei wird der Wert des verunfallten Fahrzeuges nach dem Unfall (sog. Restwert) regelmäßig durch einen Sachverständigen ermittelt. Entweder wird in einem solchen Gutachten der Inhalt eines Tanks dabei mitberücksichtigt, was in der Praxis regelmäßig nicht erfolgt, oder der Geschädigte muss den Wert des verbliebenen Benzins im Tank vor dem Verkauf oder mit dem Verkauf des verunfallten Fahrzeuges realisieren. Eine separate Abrechnung soll aber nicht möglich sein.
Die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist zu dieser Frage uneinheitlich, gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte gibt es nicht.
Dem Geschädigten ist daher im Einzelfall anzuraten, frühzeitig zu klären, ob der verbliebene Tankinhalt eine relevante Schadensposition darstellt und sich dann zu kümmern, dass dies entweder im Rahmen des Schadensgutachtens berücksichtigt wird oder der Tankinhalt eigenständig verwertet wird.
Ob man in einem konkreten Fall Ansprüche durchsetzen kann, lässt sich regelmäßig nur durch frühzeitige Prüfung des Einzelfalls durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicherstellen.
Beitrag erschienen in: Rudow Live
Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...
Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.
Aktuell hatte das Kammergericht in Berlin zu entscheiden (vgl. Kammergericht, Urteil vom 18.01.2022, Az: 3 Ss 59-60/21), ob bei einem Fall des Fahrens eines sog. „Donuts“, also einem mit qualmenden Reifen und Quietschen verbundenen Drehen des KFZ um 360 Grad, ein sogenanntes strafbares Kraftfahrzeugrennen vorliegt.
Zimmerstraße 55
10117 Berlin
Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704
Email: info@wup.berlin