Beweissicherung durch Dashcams?

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 15. Nov 2017 zum Thema Verkehrsrecht

In einem aktuellen Fall, den ein weiteres Oberlandesgericht zu entscheiden hatte (vgl. OLG Nürnberg vom 10.08.2017, Az: 13 U 851/17), hatte ein Verkehrsteilnehmer in seinem Fahrzeug eine sogenannte „Dashcam“ installiert, eine Minikamera, die das Verkehrsgeschehen vor dem Fahrzeug aufnehmen kann.

Vorliegend ging es auf dem ersten Blick um einen normalen Auffahrunfall, da auf einer Autobahn ein LKW einem Pkw aufgefahren war. Der Eigentümer des Pkw klagte nun auf Schadenersatz und berief sich auf den Anscheinsbeweis des Auffahrenden, der eindeutig gegen den Fahrer des Lkw sprach. Dieser konnte aber eine Videoaufnahme seiner im Lkw stationierten Dashcam präsentieren, die ein erstaunliches Fahrmanöver des Pkw-Fahrers belegt, der zuvor einen Spurwechsel über sämtliche Spuren mit anschließendem Abbremsen vor dem Lkw vorgenommen hatte.
Das OLG problematisierte in seiner Entscheidung ausführlich die Frage der Verwertbarkeit solcher Aufnahmen, hat diese aber wie auch schon das OLG Stuttgart letztlich bejaht, so dass der Lkw-Fahrer Recht bekam und die Klage abgewiesen wurde. Ohne diese Aufnahme wäre die Klage vermutlich genau anders entschieden worden.

Es ist nach den neusten Entscheidungen davon auszugehen, dass solche Aufnahmen von Dashcams in Fahrzeugen zukünftig eine immer größere Rolle spielen werden und auch die Frage der Verwertbarkeit solcher Aufnahmen hoffentlich bald abschließend geklärt sein dürfte.

Ob man in einem konkreten Fall sich erfolgreich mit Videoaufnahmen behelfen oder sich gegen diese wehren kann, lässt sich regelmäßig nur durch frühzeitige Prüfung des Einzelfalls durch einen auf Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicherstellen.

 

 

 

 

 


Beitrag erschienen in: Rudow Live

Weitere Artikel

Roland Weber MBE zu Gast im True Crime Podcast vom Tagesspiegel: “Tatort Berlin”

Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...

Zum Artikel

Experteninterview mit Roland Weber MBE in STERN CRIME PLUS

Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...

Zum Artikel

Spurwechsel

Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.

Zum Artikel

Büro Berlin-Mitte

Zimmerstraße 55
10117 Berlin

Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704

Email: info@wup.berlin

Kontaktieren Sie unsKontakt