Canisius-Kolleg: Klagen haben keine Chance

Eingetragen von Rechtsanwalt Roland Weber MBE am 19. Feb 2010 zum Thema Opfervertretung

Experten gehen von Verjährung aus. Kinderhilfe kritisiert Anwälte

Eine juristische Aufarbeitung der Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg wird es nicht geben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Opferanwälte sehen keine Chance auf Straf- oder Zivilprozesse. Nach Auskunft von Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwalt, sind die offiziellen Prüfungen zwar noch nicht abgeschlossen. “Die Fälle, die das Canisius-Kolleg betreffen, sind strafrechtlich aber eindeutig verjährt”, sagte Steltner. Der Berliner Jurist Roland Weber, er zählt zu den bekanntesten Opfer-Anwälten, geht davon aus, dass auch zivilrechtlich eine Verjährung eingetreten ist.

Zwar gebe es nach Paragraf 199 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Möglichkeit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren, so Weber. Diese greife aber nur, wenn die Opfer nicht die Möglichkeit hatten, rechtzeitig Anzeige zu erstatten. “Wenn sie also den Täter nicht benennen konnten oder noch in der Familie lebten, in der sie auch missbraucht wurden.” Bei den Schülern des Canisius-Kolleg sei das jedoch offenkundig nicht der Fall gewesen. “Sie kannten ihre Täter und hätten spätestens mit 21 Jahren damit beginnen müssen, ihre Forderungen gegenüber ihren Peinigern geltend zu machen.” Deswegen, so der Anwalt, könne in den genannten Fällen nur der Paragraf 195 BGB greifen, der eine Verjährung nach drei Jahren vorschreibt.

Es gebe natürlich, wie stets in der Juristerei, “äußerst seltene Ausnahmefälle”, sagte Weber. “Wenn ein Opfer zum Beispiel erst Jahre später Spätschäden reklamiert.” Den Zusammenhang zwischen Missbrauch und Spätschaden nachzuweisen hat sich bislang jedoch als äußerst kompliziert und vor Gerichten als wenig Erfolg versprechend erwiesen.

Klage in den USA

Angestoßen hatte die Debatte um mögliche zivilrechtliche Auseinandersetzungen eine Berliner Anwältin. Manuela Groll geht davon aus, dass Verjährungsfristen noch nicht überschritten wurden. “Wir sind im Moment in der Vorbereitung der Klage. Ich halte die Aussichten für sehr erfolgreich”, sagte sie. Die Anwältin begründet diese Ansicht damit, dass die damalige Schulleitung trotz Anzeichen und Hinweisen nicht verhindert hat, dass auch weitere Opfer geschädigt wurden. “Und da befinden wir uns in einem Rahmen, wo Ansprüche durchsetzbar sind und wo wir klar erkennen können, dass da Erfolgsaussichten sind.” Herauszuhören war aber auch, dass die Anwältin durchaus auch eine moralische Komponente sieht: “Die Kirche müsste die Verjährung ja erst einmal geltend machen.”

Zivilrechtlich vorgehen will auch der Anwalt Lukas Kawka. “Sollte sich bestätigen, dass ehemalige Schüler die amerikanische Staatsbürgerschaft haben, wäre eine Sammelklage in den USA, anders als in Deutschland, möglich”, sagte er. “Die finanziellen Konsequenzen wären dann für den Jesuitenorden desaströs.”

Warnung vor Instrumentalisierung

Dieser Plan stößt auf Kritik der Deutschen Kinderhilfe. Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe sagte: “In diesem großen Missbrauchsfall treten die Verantwortlichen erstmalig offen auf, erkennen die Taten an und es scheint sich - im Gegensatz zur Vergangenheit - eine neue Umgangskultur mit den Betroffenen zu etablieren.” Es bestehe erstmalig die Chance, dass die Kirche im Dialog mit den Betroffenen - analog zur Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er- und 60er-Jahre - zu einem Ausgleich gelange. Die Vorgehensweise der Juristen sei kontraproduktiv und gefährdet aus juristischen Gründen eine offene Debatte.

Die Deutsche Kinderhilfe appellierte an die Betroffenen, “sich nicht zum Spielball juristischer Auseinandersetzungen machen zu lassen”.

Von Michael Mielke
Erschienen in der „Berliner Morgenpost“ vom 5.2.2010


Beitrag erschienen in: Berliner Morgenpost vom 5.2.2010

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