Das Mädchen im Koffer: Freispruch im Prozess um Kristina Hanis Tod

Eingetragen von Rechtsanwalt Roland Weber MBE am 19. Dez 2008 zum Thema Opfervertretung

Kinder hatten die noch brennende Leiche gefunden, in einem Park in Neukölln: Kristina Hani, 14 Jahre alt, Drogenkonsumentin - die Polizei nahm einen Drogenhändler als möglichen Täter fest. Er hätte nach einer Überdosis Heroin keine Hilfe für das Mädchen geholt, so der Vorwurf. Doch der 18-jährige wurde freigesprochen, weil die Beweise dünn waren.

em mit roten und orangefarbenen Blumen geschmückten Sarg schritt ein Schimmel voraus, der ein bodenlanges, schwarzes Tuch auf dem Rücken trug. Kristina war eine Pferdeliebhaberin.
Im Prozess um den Tod der 14-jährigen Kristina Hani ist der Angeklagte von einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts frei gesprochen worden. Der Vorsitzende Richter sagte in dem Verfahren, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, die Beweislage gegen den 18-Jährigen habe für eine Verurteilung nicht ausgereicht.

Ali K. war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, er habe der Schülerin bei einer Party im Berliner Stadtteil Neukölln Heroin gegeben und ihr nicht geholfen, als sie nach einer Überdosis ohnmächtig zusammen gebrochen sei. Statt dessen hätten der Angeklagte und ein noch unbekannter Mittäter die Leiche des Mädchens in einen Rollkoffer gezwängt, in den Neuköllner Thomashöhe-Park geschleppt und dort in der Nacht zum 17. April 2007 in Brand gesetzt. Als Motiv wurde vermutet, dass Ali K. befürchtete, er könnte als Drogendealer entlarvt und strafrechtlich verfolgt werden.

Ali K. selbst hatte die Tat stets bestritten und vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf versuchten Mord durch Unterlassen. Versuchter Mord deshalb, weil Kristina Hani nach Meinung von Rechtsmedizinern wegen der Überdosis nicht mehr zu retten gewesen wäre.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich bei dieser Anklage auf die Aussage von zwei Mitgefangenen, denen Ali K. im Spätherbst vergangenen Jahres in der Berliner Jugendstrafanstalt/ Haus Kieferngrund von dem Tod Kristina Hanis erzählt haben soll. Einer dieser Zeugen hatte vor Gericht seine Aussage strikt verweigert. Der Zweite hatte sich in Widersprüche verwickelt. Der Jugendrichter sagte bei seiner Urteilsbegründung, der Zeuge habe „geschwankt wie ein Rohr im Wind“, und seine Aussagen seien nicht verwertbar. Auch weitere Zeugen aus der Jugendstrafanstalt hätten bei der Aufklärung der Schuldfrage nicht helfen können.
Am Ende hatte auch Staatsanwalt Holger Freund im Prozess um den Tod der 14-Jährigen einen Freispruch beantragt.

Zeitpunkt des vermeintlichen Geständnisses ein Ansatz für Zweifel
Auch der zweite sogenannte Hauptbelastungszeuge, der am Montag nochmals vor Gericht vernommen wurde, hatte die Unsicherheiten nicht beseitigen können. Bei polizeilichen Vernehmungen hatten er und ein weiterer Insasse der Berliner Jugendstrafanstalt noch sehr klar ausgesagt, Ali K.habe ihnen vom Tod der Kristina Hani erzählt. Er sei unruhig gewesen, habe nervös und bedrückt gewirkt. Und schließlich habe er berichtet, dass er der Freundin nicht geholfen habe, nachdem sie nach einer Heroinspritze zusammengebrochen sei. Und dass er kurz darauf den leblosen Körper des Mädchens gemeinsam mit einem Freund namens Achmed in einen Koffer gestopft, in den Neuköllner Thomashöhe-Park geschleppt und dort in der Nacht zum 17. April 2007 in Brand gesteckt habe.

Für die Jugendkammer war schon der Zeitpunkt des vermeintlichen Geständnisses ein Ansatz für Zweifel. Warum sollte Ali K. sieben Monate nach dem Auffinden der Leiche der Schülerin plötzlich ein schlechtes Gewissen bekommen, lauteten die Überlegungen. Und auch sonst sei vieles unklar geblieben: Zum Beispiel, ob es überhaupt Ali K. war, der Kristina Hani die Drogen gegeben habe. Zudem sei nicht einmal bekannt, wo sich die Wohnung, in der das Mädchen an der Überdosis starb, befinde.
Rechtsanwalt Roland Weber, der für Kristina Hanis Mutter vor Gericht die Nebenklage vertrat, wertete das Urteil als rechtlich einwandfrei. Ihn beschleiche aber ein ungutes Gefühl, so der Anwalt, „dass dieser gerade 18 Jahre alt Gewordene nun offenbar wieder sich selbst überlassen“ werde. Ein junger Mann, von dem nicht sicher bekannt sei, wie er wirklich heiße, wann genau er geboren worden sei und welche Staatsangehörigkeit er besitze. Der Prozess habe ergeben, sagte Weber, dass es für Ali K.in Berlin keine familiären oder wirtschaftlichen Bindungen gebe. Er habe keine Ausbildung und keine Arbeit. Der Vater sei verschollen, die Mutter lebe letzten Informationen zufolge im Libanon.

Letzte Chance: Obdachlosenheim
Als er deswegen bei einer Vertreterin der Jugendhilfe nachgefragt habe, sagt Weber, sei erwidert worden, dass man mit einer entfernt lebenden Verwandten Kontakt aufnehmen wolle. Falls das scheitere, bleibe nur noch das Obdachlosenheim.
Ali K., von den Behörden als „staatenloser Palästinenser“ geführt, lebt schon seit Jahren als Heimatloser in Berlin. Den Ermittlungen zufolge war er erstmals im Jahr 2003 – also mit etwa 13 Jahren – aus dem Libanon über die Türkei nach Deutschland eingereist. Im Dezember 2004 beantragte er in Berlin eine Duldung. Nachdem bei einem Abgleich seiner Fingerabdrücke festgestellt wurde, dass für ihn bereits in der Slowakischen Republik ein Asylverfahren läuft, wurde er abgeschoben. Was ihn aber nicht hinderte, in Berlin sehr schnell wieder aufzutauchen.

Am 1. April dieses Jahres wurde Ali K.vom Amtsgericht Tiergarten wegen Drogenhandels zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Vor Gericht hatte er versprochen, sich von der Drogenszene abzuwenden. Es soll damals schon Zweifel gegeben haben

Freitag, 19. Dezember 2008 17:41 - Von Michael Mielke


Beitrag erschienen in: Berliner Morgenpost

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