Das Widerrufsrecht bei Internetkäufen, was sich seit dem 13.06.2014 geändert hat

Eingetragen von Rechtsanwalt Mareen Schmelter am 15. Jul 2014 zum Thema

Am 13.06.2014 änderte sich vieles für den Internethandel, eine Übergangsfrist gab es nicht.
Besonders interessant für den Otto- Normal- Verbraucher sind die neuen Regelungen des Widerrufs, da man bei Internetkäufen den gekauften Artikel im heimischen Wohnzimmer erstmals betrachtet und dann oft erkennen muss, dass die Kaufentscheidung widerrufen werden muss.

Seit dem 13.06.2014 gibt es beispielsweise für den Widerruf folgende wesentliche Neuheiten, welche zu beachten sind: Die Widerrufsfrist beträgt zukünftig einheitlich 14 Tage. Entscheidend ist, dass der Verbraucher den Widerruf konkret erklären muss und es nun nicht mehr genügt, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Hierzu sind verschiedene Möglichkeiten gegeben. Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht neuerdings auch telefonisch ausüben. Aus diesem Grund muss nunmehr jede Widerrufsbelehrung eine dafür vorgesehene Telefonnummer beinhalten. Ratsam ist ein solcher Widerruf per Telefon aus momentaner Sicht jedoch nicht, da man als Anrufender keinerlei Beweis für den telefonischen Widerruf hat. Auch kann der Verbraucher den Widerruf über ein Muster-Widerrufsformular erklären. Dieses Musterformular muss ihm vor Abgabe der Kauferklärung zur Kenntnis gegeben werden.
Hat man dann widerrufen und schickt die bestellte Ware zurück, gibt es Änderungen zu den Rücksendekosten zu beachten. Vorausgesetzt der Unternehmer hat den Verbraucher vorab informiert, muss neuerdings der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen. Eine gesonderte Vereinbarung ist hierfür nicht mehr nötig. Der Händler ist im Widerrufsfall nun lediglich verpflichtet, die Standardkosten für die Hinsendung der Ware zum Kunden zu tragen. Der Online-Händler kann die Rücksendekosten aber freiwillig übernehmen.

Im Rahmen dieser Neuerung müssen die Rücksendekosten von nicht paketversandfähigen Waren nun bereits konkret im Rahmen der Widerrufsbelehrung angegeben werden, damit der Verbraucher das Risiko des Nichtgefallens und Zurücksendens der Ware vorher finanziell kalkulieren kann.
Da die Änderungen vielfältig sind, daher kann an dieser Stelle nur auf eine Auswahl eingegangen werden.


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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