Dem Nebenbuhler die Nase abgeschnitten

Eingetragen von Rechtsanwalt Roland Weber MBE am 20. Sep 2008 zum Thema Opfervertretung

Berlin -  30 Mal am Tag rief er an, hämmerte gegen ihre Wohnungstür und bedrohte sie und ihren Freund. „Ich bringe Detlef um, ich bringe dich um“, soll er gebrüllt haben. Bis er in rasender Eifersucht auf Detlef S. (50) einschlug, einstach und ihm die Nase abschnitt. “Es ist ein medizinisches Wunder, dass mein Mandant überlebt hat“, sagt der Anwalt.

Es ist ein besonders krasser Fall, doch Stalking gehört für die Berliner Polizei zum Alltag: 2007 sind etwa 1000 Ermittlungsverfahren in Sachen Stalking bei der Justiz eingegangen. Rund 110 Anklagen hat es bislang gegeben. Rund 80 Prozent der Täter sind Männer. Das Wichtigste für die Polizei im Kampf gegen Stalking ist, dass die Opfer Anzeige erstatten, sagt LKA-Präventionsexpertin Ilka Spencker. “Denn nur so haben wir die Möglichkeiten, etwas zu tun.“ Das häufigste Problem der Polizei ist, dass die Opfer oftmals extrem eingeschüchtert sind oder es ihnen schwer fällt, ein absolutes Kontaktverbot durchzuhalten.

Keramikerin Magdalena B. hatte sich nach fünfjähriger Ehe von dem früheren Bauunternehmer getrennt. Es soll mehrfach zu Gewalttätigkeiten gekommen sein. Im Dezember wurde ihm gerichtlich untersagt, sich seiner Noch-Ehefrau zu nähern oder Kontakt zu ihr aufzunehmen. Die Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz beeindruckte ihn nicht. “Er war besitzergreifend, kontrollierte seine Frau ständig“, sagte der Hausmeister.

Macht und Kontrolle
Was typisch für Stalker ist. Sie versuchen, über ihr Opfer “Macht und Kontrolle“ zu gewinnen und Hilflosigkeit bei ihm zu provozieren. “Die Belastung ist enorm und kann zu Traumata führen“, sagt der Psychologe Karl-Günther Theobald von der Opferinitiative “Weißer Ring“. Nach seinen Angaben ist für rechtliche Schritte auch der lückenlose Nachweis entscheidend, wann, wo und welche Belästigungen stattfinden. “Eine gute Dokumentation ist unerlässlich.“ Der Stalking-Experte rät, eine dem Täter bekannte Telefonnummer weiterlaufen zu lassen und eingehende Anrufe auf einen Anrufbeantworter zu speichern. Da Stalker versuchen, ihr Opfer sozial zu isolieren, ist ein Schritt sehr entscheidend: “Das Stalking muss im eigenen Umfeld, am Arbeitsplatz und im Privatbereich bekannt gemacht werden.“

In jeder Polizeidirektion gibt es Opferschutzbeauftragte, die sich auch um Stalking kümmern. Sie seien geschult, “sensibel mit den Opfern umzugehen und die Problematik richtig einzuschätzen“, sagt Ilka Spencker. Nach einer Anzeige werde ein “Gefährdungslagebild“ erstellt: Was weiß die Polizei über den Täter? Wie geht er vor? Wie gefährlich wird er eingestuft? Das gängigste Mittel der Polizei sei die “Gefährdeansprache“, sagt Spencker. “Wir wollen ihn aus der Anonymität holen und ganz klar sagen, was für Konsequenzen es hat, wenn er weiter macht mit den Taten“, sagt die Hauptkommissarin.

Der Ex-Mann von Magdalena B. verfolgte den ersten Prozesstag schweigend, zuweilen kopfschüttelnd. Er will sich erst am Freitag zu den Vorwürfen äußern.

Von Sabine Beikler, Tanja Buntrock und Kerstin Gehrke, 20.9.2008
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 20.09.2008)


Beitrag erschienen in: Der Tagesspiegel

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