Opfervertretung
Strafrecht
Schadensersatz
Verkehrsrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2003
In einem aktuellen Fall, den das Berliner Kammergericht zu entscheiden hatte (vgl. KG vom 30.03.2017, Az: (3) 161 Ss 42/17), war ein Radfahrer alkoholisiert Fahrrad gefahren, so dass der Vorwurf der Trunkenheitsfahrt im Raum stand.
Dabei hatte die Blutprobe des Radfahrers einen Wert von 2,0 Promille ergeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung war ab 1,1 Promille bei einem Autofahrer und bei 1,6 Promille bei einem Radfahrer von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Ab diesen Werten drohte daher grundsätzlich der Vorwurf einer strafbaren Trunkenheitsfahrt.
In dem aktuellen Fall hatte das Amtsgericht Tiergarten aber den Angeklagten freigesprochen und dies mit einer neueren Studie des Versicherungswirtschaft begründet, die der Rechtsprechung nahelegte, den bisherigen Grenzwert von 1,6 Promille nach oben zu korrigieren.
Gegen diesen Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, so dass das Kammergericht entscheiden musste, wobei die Beschwerde letztlich erfolgreich war. Das Kammergericht bemängelte einerseits, dass das Urteil die Tatzeit nicht aufführte, so dass man von dem Wert der späteren Blutprobe nicht auf die Beeinflussung zur Tatzeit zurückrechnen konnte und gab sich andererseits auch nicht mit dem bloßen Verweis auf die neuere Studie zufrieden, um von dem bisher geltenden Grenzwert abzuweichen.
Insofern dürfte trotz des Vorstoßes des Amtsgerichts Tiergarten auch weiterhin von dem bisher geltenden Grenzwert für Radfahrer von 1,6 Promille auszugehen sein.
Ob man in einem konkreten Fall sich erfolgreich gegen entsprechende Vorwürfe wehren kann, lässt sich regelmäßig nur durch frühzeitige Prüfung des Einzelfalls durch einen auf Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicherstellen.
Beitrag erschienen in: Rudow Live
Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...
Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.
Aktuell hatte das Kammergericht in Berlin zu entscheiden (vgl. Kammergericht, Urteil vom 18.01.2022, Az: 3 Ss 59-60/21), ob bei einem Fall des Fahrens eines sog. „Donuts“, also einem mit qualmenden Reifen und Quietschen verbundenen Drehen des KFZ um 360 Grad, ein sogenanntes strafbares Kraftfahrzeugrennen vorliegt.
Zimmerstraße 55
10117 Berlin
Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704
Email: info@wup.berlin