Fahrerflucht – dennoch Versicherungsleistung?

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 15. Jan 2013 zum Thema

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich insbesondere für die eigene Kaskoversicherung regelmäßig die Frage, ob der eigene Versicherungsnehmer eine sogenannte Obliegenheit im Versicherungsvertrag verletzt hat.

Als Obliegenheiten, die man in den Versicherungsbedingungen findet, gibt es beispielsweise die Pflicht, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat, dass man nach einem Unfall keine Unfallflucht begeht und dass man auch nicht unter Alkoholeinfluss fährt.
Verletzt man eine solche Obliegenheit, beispielsweise weil man den Unfallort verlässt und damit gegen die sogenannte Aufklärungsobliegenheit verstößt, also u.U. den Straftatbestand der Unfallflucht erfüllt, dann droht in der Kaskoversicherung sogar, dass die Versicherung leistungsfrei wird und man auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Einen solchen Fall hatte nun der BGH (Urteil vom 21.11.12, Az: IV ZR 97/11) zu entscheiden, dort war gegen 01.00 Uhr nachts ein Fahrer angeblich wegen Rehen auf der Straße von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Der Fahrer informierte aber weder die Polizei noch den Geschädigten, hier das Straßenbauamt, sondern ließ sein Fahrzeug abschleppen und sich von einem Bekannten abholen.
Die von ihm angestrengte Klage auf Versicherungsleistung der Kaskoversicherung wurde von den Vorinstanzen mit der Begründung abgewiesen, dass die Aufklärungsobliegenheit auch bei einem Fall der Unfallflucht im Hinblick auf die Verletzung der Nachholpflicht stets verletzt sei. Einen solchen Automatismus hat der BGH in dem aktuellen Urteil nun aber verneint, da es für das Aufklärungsinteresse der Versicherung trotz Fahrerflucht auch ausreichend sein kann, wenn die Versicherung unverzüglich – unabhängig von der Polizeimeldung und dem Kontakt zum Geschädigten - informiert worden ist. Insofern waren zu dieser Frage in dem benannten Fall noch weitere Aufklärungen des Berufungsgerichts notwendig.
Zwar ist der vorliegend vom BGH entschiedene Fall eher ein Spezialfall, dennoch lohnt sich auch in Fällen der Unfallflucht regelmäßig die Prüfung, ob damit tatsächlich eine Obliegenheitsverletzung ebenfalls feststeht.
Ob ein solcher Fall vorliegt, lässt sich regelmäßig nur durch frühzeitige Prüfung des Einzelfalls durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicherstellen.


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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