Fahrschüler baut Unfall – Bußgeld für Fahrlehrer als Fahrzeugführer?

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 10. Mai 2015 zum Thema Verkehrsrecht

In einem aktuellen Fall, den ein Oberlandesgericht zu entscheiden hatte (vgl. OLG Stuttgart vom 02.02.2015, Az: 4 Ss 721/13), hatte ein Fahrschüler einen Unfall verursacht, weil er anstatt wie vorgeschrieben rechts, zu dicht in der Mitte der Fahrbahn gefahren und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen war.

Danach war insbesondere dem Fahrlehrer ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot als Fahrzeugführer mit einem entsprechenden Bußgeld gemacht worden, gegen das er sich zur Wehr gesetzt hatte. Das Amtsgericht hatte dann aber zunächst den Fahrlehrer als Fahrzeugführer wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot verurteilt.

Das Oberlandesgericht hatte dies in der o.g. Entscheidung nun aber etwas anders gesehen. Danach hat das OLG den Fahrlehrer nur als „Verkehrsteilnehmer“ und nicht als Fahrzeugführer angesehen, so dass ihm kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorgeworfen werden könne. Da der Fahrlehrer aber zumindest Verkehrsteilnehmer sei, der den Fahrschüler ständig zu einem verkehrsgerechten Verhalten anzuhalten und zu beaufsichtigen habe, habe er in dem vorliegenden Fall gegen das Schädigungsgebot des § 1 StVO verstoßen, weil er den Verkehrsverstoß des Fahrschülers nicht durch entsprechendes Eingreifen vermieden hat.

Die Entscheidung ist auch dahingehend interessant, da auch „normale“ Mitfahrer u.U. Verkehrsteilnehmer sein können, beispielsweise, wenn diese in einen Verkehrsvorgang eingreifen.
Ob auch der Beifahrer beim begleiteten Fahren ab 17 als ein Verkehrsteilnehmer anzusehen ist, dürfte davon abhängen, ob dieser konkret aktiv Einfluss auf das Fahren nimmt.

Ob man in einem konkreten Fall sich erfolgreich gegen einen Vorwurf wehren kann, lässt sich regelmäßig nur durch frühzeitige Prüfung des Einzelfalls durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicherstellen.


Beitrag erschienen in: Rudow Live

Weitere Artikel

Roland Weber MBE zu Gast im True Crime Podcast vom Tagesspiegel: “Tatort Berlin”

Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...

Zum Artikel

Experteninterview mit Roland Weber MBE in STERN CRIME PLUS

Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...

Zum Artikel

Spurwechsel

Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.

Zum Artikel

Büro Berlin-Mitte

Zimmerstraße 55
10117 Berlin

Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704

Email: info@wup.berlin

Kontaktieren Sie unsKontakt