Gastkommentar von Roland Weber im Tagesspiegel: „Verletzte und Hinterbliebene können nicht auf die Verkehrswende warten!“

Eingetragen von Rechtsanwalt Roland Weber MBE am 12. Dez 2020 zum Thema Opfervertretung

Zwischenruf des Berliner Opferbeauftragten: Berlin unterscheidet in Opfer erster und zweiter Klasse: Wer Opfer eines Verbrechens wurde, bekommt Hilfe - und bei einem Unfall?

Ein Gastkommentar


Berlin zahlt einen Preis für die mobile Gesellschaft. Zahlen können ihn nur schwer fassen: Allein im Jahr 2019 wurden in Berlin 40 Verkehrstote gezählt. 2020 waren es bis Ende November bereits 48, darunter 18 Fußgänger und 17 Radfahrer.

Zurück bleiben Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Geschwister oder Großeltern sowie Freunde und Kollegen, die mit dem Geschehen leben müssen. Selbst, wenn man jedem Getöteten nur ein gutes Dutzend als sogenanntes soziales Nahumfeld zubilligen würde, betrifft es jährlich hunderte Menschen in Berlin.

Im Berliner Mobilitätsgesetz ist die Vision Zero verankert. Keine Verkehrstoten mehr. Doch Gründe dafür, dass die Zahl der Opfer zeitnah auf Null sinken sollte, sind nicht ersichtlich – Berlin kann nicht auf die Verkehrswende warten, bis den Opfern und Angehörigen endlich geholfen wird. Denn Berlin unterteilt in Opfer erster und zweiter Klasse.

(...)

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Beitrag erschienen in: Der Tagesspiegel

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