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Zwischenruf des Berliner Opferbeauftragten: Berlin unterscheidet in Opfer erster und zweiter Klasse: Wer Opfer eines Verbrechens wurde, bekommt Hilfe - und bei einem Unfall?
Ein Gastkommentar
Berlin zahlt einen Preis für die mobile Gesellschaft. Zahlen können ihn nur schwer fassen: Allein im Jahr 2019 wurden in Berlin 40 Verkehrstote gezählt. 2020 waren es bis Ende November bereits 48, darunter 18 Fußgänger und 17 Radfahrer.
Zurück bleiben Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Geschwister oder Großeltern sowie Freunde und Kollegen, die mit dem Geschehen leben müssen. Selbst, wenn man jedem Getöteten nur ein gutes Dutzend als sogenanntes soziales Nahumfeld zubilligen würde, betrifft es jährlich hunderte Menschen in Berlin.
Im Berliner Mobilitätsgesetz ist die Vision Zero verankert. Keine Verkehrstoten mehr. Doch Gründe dafür, dass die Zahl der Opfer zeitnah auf Null sinken sollte, sind nicht ersichtlich – Berlin kann nicht auf die Verkehrswende warten, bis den Opfern und Angehörigen endlich geholfen wird. Denn Berlin unterteilt in Opfer erster und zweiter Klasse.
(...)
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Im neuen Jahresbericht lobt der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber steigende Staatsausgaben für Opfer. Gleichzeitig beklagt er, dass 2019 weniger Opfer Hilfe suchten - trotz steigender Gewaltkriminalität. Der rbb berichtet exklusiv.
In einem aktuellen Fall hatte das Berliner Kammergericht (vgl. KG vom 08.02.2020, Az: 3 Ws (B) 11/20) zu entscheiden, ob dem Betroffenen ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO zu machen ist, da er einem Fahrzeug mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) nicht sofort „freie Bahn gemacht“ hatte.
Zum 28.04.2020 ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, mit der insbesondere erhebliche Verschärfungen der Rechtsfolgen im Bußgeldkatalog einhergingen. So wurden die Grenzwerte für die Anordnung eines Regelfahrverbotes deutlich herabgesetzt.
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