Geschwindigkeitsüberschreitung – Aktuelle Entwicklungen Teil 2

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 01. Jun 2009 zum Thema Verkehrsrecht

Tipps von RA Lehmann - Anschließend an den in der letzten Ausgabe von „Rudow Live“ erschienenen Artikel zum Thema „Geschwindigkeitsüberschreitungen“ heute weitere aktuelle Anmerkungen dazu.
Eine gar nicht so selten vorkommende Variante der Feststellung von solchen Geschwindigkeitsüberschreitungen erfolgt durch einfaches Nachfahren durch das „messende“ (zivile) Polizeifahrzeug.
Für diesen Bereich hat die obergerichtliche Rechtsprechung hohe Anforderungen für eine Verurteilung aufgestellt, denen die Amtsgerichte manchmal nicht in ausreichendem Maße nachkommen. Insofern ergeben sich hier dann weitere Möglichkeiten bzgl. der Überprüfung solcher Vorwürfe durch einen Rechtsanwalt.

So sind z.B. im Falle des Nachfahrens bei Nacht für eine Verurteilung durch das Gericht in der Regel nähere Feststellungen zur Frage des für die korrekte und verwertbare „Messung“ nötigen gleichbleibenden Abstandes zwischen dem nachfahrenden und dem vorausfahrenden Fahrzeug im Urteil dahingehend nötig, wie die Beleuchtungsverhältnisse im Hinblick auf die Feststellung des Abstandes waren. So z.B. ob durch die Scheinwerfer, andere Lichtquellen bzw. durch andere Orientierungspunkte es trotz Dunkelheit möglich war, den gleichbleibenden Abstand sicher erkennen und schätzen zu können (vgl. OLG Hamm, NJW 07, 1298).
Als korrekte Messung wurde dies z.B. beim Nachfahren zur Nachtzeit auf einer unbeleuchteten Straße und einem Abstand der Fahrzeuge von nur ca. 100 Meter und der Orientierung an den Rücklichtern und Leitpfosten durch einen geübten Polizeibeamten angesehen (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 113,112).
Auch im Fall, dass die messenden Polizeibeamten einen niedrigeren Wert, als den im Polizeiwagen angezeigten Tachowert zugrunde legen, wird daraus nicht eine unzulässige Schätzung (vgl. OLG Hamm, VRR 08, 432)
Im Zweifel ist aber jeder Einzelfall konkret zu betrachten, so dass die Einholung anwaltlicher Hilfe empfehlenswert ist.

Lesen Sie weiter:
Geschwindigkeitsüberschreitung – Aktuelle Entwicklungen Teil 1
Geschwindigkeitsüberschreitung – Aktuelle Entwicklungen Teil 2
Geschwindigkeitsüberschreitung – Aktuelle Entwicklungen Teil 3


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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