Missbrauch einer Frau: Empörung über das Urteil

Eingetragen von Rechtsanwalt Roland Weber MBE am 13. Dez 2012 zum Thema Opfervertretung

Die drei Täter erhalten nur Bewährungsstrafen

Von Michael Mielke

Der Fall schien klar: Eine 20-Jährige will in der Nacht zum 3. Juni 2011 nach Hause fahren, wird von Jugendlichen auf dem U- und S-Bahnhof Hermannstraße angesprochen, bedrängt, verfolgt und schließlich auf einem Spielplatz an der Neuköllner Silbersteinstraße von allen Dreien vergewaltigt. Umso größer dann Unmut und Entrüstung, als das Urteil in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess zur Sprache kommt: Bewährungsstrafen zwischen elf und 13 Monaten für die Angeklagten, die schon vor dem Prozess auf freien Fuß waren.

“Diese Empörung ist absolut nachvollziehbar”, sagt der Opferbeauftragte des Landes Berlin, Roland Weber. Auch bei ihm habe nach Bekanntwerden dieses Urteils “das Telefon nicht mehr still gestanden”. Konkret könne er über diesen Prozess nichts sagen. “Aber ganz offenbar sind in der Beweisaufnahme Aspekte zur Sprache gekommen, die in der Anklageschrift noch keine Rolle gespielt haben.”

Dem ist tatsächlich so: Es gibt Aufzeichnungen einer Überwachungskamera, die zeigen, wie die angetrunken wirkende Frau mit den Angeklagten mehr als eine halbe Stunde plaudert, flirtet, einen von ihnen auch küsst. Später verlassen Opfer und Täter einvernehmlich den Bahnhof. Und es gibt das Gutachten von Gerichtsmedizinern, nach dem die Frau unter Drogen stand - vermutlich sogenannte K.o.-Tropfen -, die ihr aber nachweislich schon vor der Begegnung mit den Angeklagten verabreicht wurden. Da drängt sich schon die Frage auf, warum die Staatsanwaltschaft, auch gern als “objektivste Behörde der Welt” bezeichnet, diese Fakten in die Anklageschrift nicht aufgenommen hat.

In der Konsequenz wurden die Angeklagten nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person verurteilt. Dennoch wirken die Strafen immer noch äußerst mild. Warum das so ist, wissen nur die Prozessbeteiligten. Berücksichtigt werden in Jugendverfahren aber stets das Alter der Angeklagten und ihre Haltung zur Tat. Alle drei sollen den Missbrauch der willenlosen Frau gestanden und bedauert haben.

“Es war eine Geschichte, die schon vor dem Prozess in den Medien groß dargestellt wurde”, sagt Weber. “Das begann ja schon mit dem Veröffentlichen der Fotos der mutmaßlichen Täter ein Jahr nach der Tat.” Und da habe bei den Berichten stets auch im Raum gestanden, dass die 20-Jährige von einem Bahnhof mitgezerrt und später auf einem Spielplatz vergewaltigt wurde. “Wenn es danach keine Erklärungen mehr gibt, kommt es zu einem Urteil, das keiner mehr verstehen kann.”

Es gebe viele gute Gründe, dass die Gerichtsverhandlung bei Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinde, resümiert der Opferbeauftragte. Andererseits müsse berücksichtigt werden, dass viele Bürger über Gerichtsverfahren wie das hier vorliegende informiert werden wollen und dieses Recht und das Recht der Pressefreiheit ja auch grundgesetzlich garantiert würden.

Aufgelöst, so Anwalt Weber, könnte dieses “Spannungsverhältnis” werden, wenn die Urteilsbegründung öffentlich sei. Das bedürfe allerdings einer Änderung des Gesetzes. “So könnten Missverständnisse und berechtigte Empörung über Urteile vermieden werden”, sagt Weber. “Die zahlreichen Reaktionen auf das Urteil zeigen doch, dass die Bürger Anteil nehmen. Und der Rechtsstaat erweist sich auf lange Sicht einen Bärendienst, wenn die Bürger die Urteile nicht nachvollziehen können und sich abwenden.”


Beitrag erschienen in: Berliner Morgenpost

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