Nebenklage für Jugendschutzverfahren erweitert

Eingetragen von Rechtsanwalt Roland Weber MBE am 30. Dez 2006 zum Thema Opfervertretung

Berlin - Ohne Anwalt Roland Weber wäre Heike Lieschied wohl nicht zum Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Mörder ihres Mannes erschienen. Der 42-jährige Polizeibeamte war vor neun Monaten im Einsatz durch mehrere Schüsse getötet worden. Der Wunsch nach Aufklärung kostet Hinterbliebene jedoch oft Kraft und Überwindung, sich den schrecklichen Details eines Verbrechens zu stellen.

Nebenklage zur Transparenz des Verfahrens

Durch Gerichtssendungen im Fernsehen hätten viele Betroffene “völlig diffuse Vorstellungen” von einem Gerichtsverfahren, weiß der Berliner Anwalt aus Erfahrung. Sie hätten “Angst, vorgeführt und nicht ernst genommen” oder von einem “pfiffigen Strafverteidiger in die Pfanne gehauen” zu werden. Rechtsanwalt Weber und seine Kanzleikollegen haben 2006 bundesweit in rund 100 Fällen, darunter in vielen brisanten Berliner Prozessen, die Nebenklage vertreten.

Die Nebenklage als “Mittel des Opferschutzes” anzuerkennen, wurde erstmals 1986 in einem entsprechenden Gesetz formuliert. Zuvor hatten Opfer nur eine Zeugenfunktion. Die Nebenklage verbirgt das Recht, Beweisanträge und Fragen zu stellen und damit maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang des Strafprozesses zu nehmen. Gegebenenfalls können auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Täter geltend gemacht werden.

Nach Webers Erfahrung ist es ein “Klischee”, dass es Betroffenen hauptsächlich um “eine strenge Bestrafung” der Täter geht. “In erster Linie wünschen sie eine Transparenz des Verfahrens und eine Begleitung”, sagt er. Daher sieht der Anwalt seine primäre Aufgabe darin, das Verfahren in jedem Stadium für seine Mandanten nachvollziehbar zu machen.

Angehörige vor Öffentlichkeit schützen

Der Opferanwalt sieht sich nicht als “Stellvertreter der Staatsanwaltschaft”, sondern als “Interessenvertreter” von Geschädigten und Hinterbliebenen, der ihnen vor Gericht eine “Stimme” gibt. Neben seiner Präsenz in Strafprozessen hilft er Betroffenen auch, Forderungen gegenüber Versicherungen, Krankenkassen und Behörden geltend zu machen und arbeitet intensiv mit der Opferschutzorganisation “Weißer Ring” zusammen.

Oftmals musste Weber “in gewisser Weise” auch “Medienberater” sein. Es bedarf eines Fingerspitzengefühls, um dem Informationsbedürfnis aller gerecht zu werden, sagte er. Dabei sei es aber wichtig, keine “unnötige Belastungssituation” für die Betroffenen zu schaffen, weil dadurch langfristige Gesundheitsschäden hervorgerufen werden könnten. Angehörige und Betroffene “so in die Öffentlichkeit zu ziehen”, wie es im Fall der entführten und vielfach missbrauchten Stefanie aus Dresden geschah, lehnt Weber daher grundsätzlich ab.

Missglückter Opferschutz

Dass der Opferschutz noch nicht in allen Fällen greift, hat das Verfahren gegen den jugendlichen Intensivtäter Ken M. gezeigt. Der 17-Jährige wurde im Juni vom Berliner Landgericht wegen Mordes an dem 7-jährigen Christian aus Zehlendorf zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Wunsch der Eltern des ermordeten Jungen, sich im Verfahren von Roland Weber anwaltlich vertreten zu lassen, wurde ihnen damals aus Jugendschutzgründen versagt.

In Jugendstrafverfahren war bislang eine Nebenklage nicht zulässig. Webers Rausschmiss hatte bundesweit sowohl bei Opferverbänden als auch bei den Medien für Empörung gesorgt. “Die öffentliche Aufregung war so groß, dass wir zahlreiche Zuschriften aus dem In- und Ausland bekamen” und “entsprechende Anträge” zur Gesetzesänderung von verschiedenen Stellen eingebracht wurden, erinnert sich Weber. Seine Kritik an der Gesetzeslücke sollte nicht ungehört bleiben.

Im Rahmen des 2. Justizmodernisierungsgesetzes hat der Bundesrat gerade erst (am 15. Dezember) nun auch die Rechte der Opfer in Jugendstrafverfahren gestärkt und damit eine längst überfällige Gesetzeslücke geschlossen. Wie ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bestätigte, soll ab Januar 2007 per Gesetz die Nebenklage in Jugendstrafverfahren, beschränkt auf schwer wiegende Verbrechen wie Tötungs- und Sexualdelikte, zugelassen werden.

Nebenklage für Jugendschutzverfahren erweitert

Weber spricht von einem “Teilsieg für die Opfer”, weil der “Deliktkatalog zu eng gefasst” sei und teilt damit die Kritik des “Weißen Ringes”. Für Christians Eltern sei es jedoch eine “Genugtuung”, dass sich der Gesetzgeber “auf Grund ihres Falles” zur Änderung des Jugendrechts entschieden habe.
30.12.2006 13:52 Uhr, von Beatrix Boldt, ddp


Beitrag erschienen in: Tagesspiegel

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