Opfervertretung
Strafrecht
Schadensersatz
Verkehrsrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2003
Tipps von RA Lehmann - Nachfolgend weitere interessante Erwägungen zur Frage des Nutzungsausfalls als Schadensposition im Rahmen der Unfallregulierung.
Eine weitere Streitfrage mit der gegnerischen Versicherung besteht oft auch dahingehend, dass diese die „Nutzungsmöglichkeit“ des Geschädigten anzweifelt. Dies bedeutet, dass die Schadensposition nur entstehen soll und dann auch reguliert werden kann, wenn der Geschädigte sein beschädigtes KFZ nach dem Unfall überhaupt nutzen könnte. Dies kann z.B. fraglich sein, wenn der Geschädigte selbst bei dem Unfall schwer verletzt worden ist und tatsächlich gar nicht Auto fahren kann, weil er z.B. im Krankenhaus liegt.
Zu dieser Frage, bei welcher Schwere der Verletzung die Nutzungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist, gibt es – wie zu erwarten war - unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. So bejaht das OLG Düsseldorf (Urteil vom 01.03.04, 1 U 120/03) den Anspruch trotz Brustbeinprellung und mehrwöchiger Arbeitsunfähigkeit, sowie in einem anderen Fall trotz Schädelprellung, Prellungen am Kniegelenk, Unterschenkel und HWS-Verletzung (Urteil vom 17.12.01, Az 1 U 41/01). Verneint wurden Ansprüche aber z.B. bei sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit nach Unfallschock und posttraumatischer Belastungsstörung (OLG Düsseldorf vom 24.02.03, 1 U 141/02) bzw. bei HWS-Verletzung mit Krankschreibung (OLG Brandenburg vom 28.09.06, 12 U 8/06).
Die Nutzungsmöglichkeit kann aber auch aus anderen Gründen entfallen, z.B. bei Führerscheinentzug nach Alkoholfahrt bzw. bei Erlöschen der Betrieberlaubnis bzw. Stilllegung des in Rede stehenden bei Unfall beschädigten KFZ.
Im Zweifel ist aber jeder Einzelfall konkret zu betrachten, so dass die Einholung anwaltlicher Hilfe empfehlenswert ist.
Weitere Ausführungen und Tipps folgen in einem späteren Beitrag.
Lesen Sie weiter:
Nutzungsausfall statt Mietwagenkosten - Teil 1
Nutzungsausfall statt Mietwagenkosten - Teil 2
Nutzungsausfall statt Mietwagenkosten - Teil 3
Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...
Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...
Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.
Zimmerstraße 55
10117 Berlin
Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704
Email: info@wup.berlin