Obliegenheiten im Versicherungsvertrag

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 05. Aug 2008 zum Thema

In fast allen Versicherungsverträgen sind sie enthalten und meist in den entsprechenden vertraglichen Bedingungen geregelt, die Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer.

Was sind eigentlich Obliegenheiten und warum sollte man sie beachten? Was kann alles drohen, wenn der Versicherungsnehmer sie ignoriert?
Obliegenheiten sind zwar per Definition keine echten Rechtspflichten, doch sind sie im Gegenzug Voraussetzungen für die Erhaltung des Versicherungsschutzes. Das heißt übersetzt, die Versicherung kann den Versicherungsnehmer zwar nicht zwingen, die Obliegenheiten zu beachten und entsprechend zu handeln, doch besteht umgekehrt die Gefahr, dass in diesen Fällen der Nichtbeachtung der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verliert und ohne Leistungen bleibt.
Es gibt dabei die verschiedensten Obliegenheiten, wie die Anzeige-, Mitteilungs-, Auskunfts- und sonstige Verhaltenspflichten.
Als Beispiel einer Obliegenheit sei die Auskunftsobliegenheit nach dem Versicherungsfall genannt, so z.B. wenn im Rahmen der Kaskoversicherung nach einem angezeigten Diebstahl des KFZ die Versicherung mittels eines Schadensformulars verschiedenste Fragen stellt, wie z.B. nach Vorschäden am KFZ, Laufleistung zum Schadenszeitpunkt, Schlüsselverhältnisse am KFZ (z.B. Wie viele Schlüssel gibt es? Wer besaß einen Schlüssel zum Schadenszeitpunkt?) usw.
Ohne auf die konkreten, im Einzelfall zu prüfenden Voraussetzungen einzugehen, läuft der Versicherungsnehmer Gefahr, dass eine Falschangabe oder Nichtbeantwortung von Fragen zur Leistungsfreiheit oder quotenmäßiger Kürzung von Leistungen des Versicherers führen kann. Nach den aktuell ab 2008 geltenden Gesetzesänderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist dafür mindestens eine grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Obliegenheitsverletzung nötig, was grundsätzlich eine Verbesserung für den Versicherungsnehmer bedeutet, die genaue Ausgestaltung wird aber erst die Rechtsprechung in der Zukunft aufzeigen.
Das gleiche gilt auch für generelle Fragen zum Schadensereignis, da die Versicherung in die Lage versetzt werden muss, die geltend gemachten Ansprüche umfänglich und korrekt zu prüfen. Nur bei Kenntnis des korrekten Schadensablaufes können unberechtigte – z.B. von Dritten gestellte – Ansprüche abgelehnt werden, bzw. berechtigte Ansprüche reguliert werden.
Ob eine Obliegenheitsverletzung tatsächlich vorliegt, so wie es die Versicherung vielleicht behauptet und welche Folgen sich daraus ergeben können, sollte im Zweifel frühzeitig durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

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