Prozess um die schreckliche Tat eines Schizophrenen

Eingetragen von am 15. Jul 2013 zum Thema Opfervertretung

Potsdam - Es hätte auch jeden anderen treffen können, an Heiligabend vergangenen Jahres im Regionalexpress von Dessau über Berlin nach Wünsdorf. Norbert H., dessen Fall ab Dienstag vor einem Potsdamer Schwurgericht verhandelt wird, sagte später, dass er sein potenzielles Opfer ganz gezielt ausgesucht habe. Der 51-Jährige hatte gegen 18.50 Uhr am Bahnhof Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) den Zug bestiegen. In einer Tasche trug er einen Schlosserhammer bei sich. Und er hatte dann auch sehr schnell den 27-jährigen Enrico K. entdeckt, der allein auf einer Bank am Fenster saß, Kopfhörer trug und mit seinem Handy spielte. Der Angestellte einer Bank kam aus Berlin und war unterwegs zu seinen Eltern. Er wollte bei ihnen das Weihnachtsfest verbringen. Er freute sich darauf.

Was dann folgte, ist ein Albtraum für jeden, der täglich mit der Bahn fahren muss: Norbert H. stellte seine Tasche auf eine Bank, nahm den in eine Plastiktüte eingewickelten Hammer heraus, schlich sich von hinten an Enrico K. heran und schlug ihm unvermittelt mit dem Werkzeug auf den Kopf. Ärzte gehen anhand der Verletzungen von mindestens sechs Schlägen aus.

“Beim ersten Schlag dachte ich noch, dass mich jemand mit seinem Koffer gestoßen hat”, sagt Enrico K. Er versuchte, sich zu wehren, rutschte benommenen zwischen die Sitzreihen. Es gelang ihm schließlich, die Tüte mit dem Hammer festzuhalten. Norbert H. schlug weiter auf ihn ein, jetzt mit den Fäusten. Inzwischen war ein Pärchen durch die Schreie von Enrico K. aufmerksam geworden. Der Mann zog Norbert H. an dessen Jacke zurück. Vermutlich hatte er so dem Opfer das Leben gerettet. Und er hielt Norbert H. dann auch so lange fest, bis die Polizei beim nächsten Halt am Bahnhof erschien und dem Täter Handschellen anlegte. Wegen des Blutes, das ihm in die Augen lief, habe er aber nicht viel sehen können, sagt Enrico K. Er weiß aber noch, dass es “ein verwahrlost wirkender Mann gewesen war, den ich noch nie zuvor gesehen habe”.

Enrico K. wurde von Rettungssanitätern ins Krankenhaus Neukölln gebracht, in dem es ein Zentrum für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte gibt. Glücklicherweise wurden jedoch keine lebensgefährlichen Verletzungen festgestellt. Einer habe Enrico K. angesehen, den Kopf geschüttelt und gesagt: “Da sind bei Ihnen aber alle Schutzengel dabei gewesen.”

Er wollte wieder in die Psychiatrie

Norbert H. ließ sich widerstandslos festnehmen. Er sagte noch im Zug zu den Zeugen, dass er zurück in die Gefängnispsychiatrie wolle. Bei den ersten polizeilichen Vernehmungen versuchte er zunächst, die Tat kleinzureden: Er habe das Opfer nur verletzen wollen. Später soll er jedoch zugegeben haben, dass er den Fahrgast ermorden wollte. Es sei “ein Weihnachtsgeschenk” für ihn selbst gewesen, weil er wieder in die geschlossene Psychiatrie wolle, wo er sich unter Gleichgesinnten fühle.

Norbert H. leidet schon seit Anfang der 1980er-Jahre unter Schizophrenie. Er bezieht wegen dieser Krankheit eine Erwerbsunfähigkeitsrente, hat einen vom Amtsgericht eingesetzten Betreuer. 1987 war er schon einmal in den Maßregelvollzug eingewiesen worden. Den Akten zufolge hatte er damals im Wahn einen Menschen getötet. Ein weiterer Vorfall ereignete sich 1992, als er im Maßregelvollzug eine Krankenschwester mit einem Messer schwer verletzte. 1994 wurde dann jedoch offenbar von Gutachtern eingeschätzt, dass Norbert H. seine Krankheit mit Hilfe von Medikamenten kontrollieren könne.

Seit dem 24. Dezember 2012 befindet er sich in der geschlossenen Psychiatrie einer Fachklinik in Brandenburg. Von dort wird er zu dem am Dienstag beginnenden Prozess vor dem Potsdamer Landgericht gebracht, ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft geht zwar davon aus, dass der Beschuldigte den ihm völlig unbekannten Enrico K. am 24. Dezember in dem Regionalexpress heimtückisch töten wollte. Norbert H. sei nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters wegen seiner Geisteskrankheit jedoch schuldunfähig. Beantragt wird, ihn erneut in den Maßregelvollzug einzuweisen - was so wohl auch mit großer Wahrscheinlichkeit vom Schwurgericht entschieden wird.

Enrico K. verbrachte den Rest des Weihnachtsfestes im Bett. “Zum Feiern war mir nicht zumute. Bei jeder Bewegung ist mir schwindlig geworden.” Die Wunden waren denn relativ schnell verheilt, aber geblieben ist Unsicherheit. “Ich war vorher ein selbstbewusster Mensch”, sagt er. “Aber jetzt möchte ich in Räumen am liebsten immer mit dem Rücken an der Wand sitzen. Und ich bin immer noch unruhig, wenn jemand plötzlich unmittelbar hinter mir läuft.”

Trotzdem will Enrico K. den Prozess verfolgen, an allen drei geplanten Verhandlungstagen. Mit einem Schmerzensgeld kann er nicht rechnen. Täter, die im Zustand der Schuldunfähigkeit handeln, können für ihre Taten auch finanziell nicht haftbar gemacht werden. “An diesem Prozess teilzunehmen, ist Teil meiner Aufarbeitung”, sagt er. “Ich will den Täter sehen und hören, was die Gutachter sagen.” Er könne bis heute nicht verstehen, “dass der Mann nach seinen ersten schlimmen Taten im Wahn überhaupt wieder auf die Menschheit losgelassen wurde”.

Von Michael Mielke


Beitrag erschienen in: Berliner Morgenpost

Weitere Artikel

Roland Weber MBE zu Gast im True Crime Podcast vom Tagesspiegel: “Tatort Berlin”

Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...

Zum Artikel

Experteninterview mit Roland Weber MBE in STERN CRIME PLUS

Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...

Zum Artikel

Spurwechsel

Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.

Zum Artikel

Büro Berlin-Mitte

Zimmerstraße 55
10117 Berlin

Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704

Email: info@wup.berlin

Kontaktieren Sie unsKontakt