Sexualstraftäter werden häufig nicht verurteilt
Eingetragen von
Rechtsanwalt Roland Weber MBE
am 26. Jul 2020 zum Thema Opfervertretung
Sind Polizisten und Richter ausreichend qualifiziert, um Sexualstraftaten angemessen zu beurteilen? Nein, findet der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber.
Von Katja Füchsel
Das Urteil des Berliner Opferbeauftragten Roland Weber fällt vernichtend aus: Bei der Strafverfolgung sexueller Gewalt versage der Rechtsstaat. „Für echte Veränderungen braucht es auch echte Veränderungen bei der Politik, Polizei und Justiz“, sagt Roland Weber. Viele Polizeibeamte und Richter verfügten nicht über die notwendige Qualifikation, um Sexualstraftaten angemessen zu beurteilen.
Webers Vorwurf, dass die niedrige Verurteilungsquote bei den Sexualstraftaten unter anderem auf die nicht sachgerechte Bearbeitung auf den Abschnitten zurückzuführen ist, weist die Pressestelle der Berliner Polizei zurück. Den Dienstkräften sei bewusst, dass die Bearbeitung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein besonderes Maß an Einfühlungsvermögen verlange.
Auf den Abschnitten und Funkwagen würden in der Regel lediglich Befragungen im Rahmen der Sofortbearbeitung erfolgen. Dazu zählten Fragen zum Tathergang, Täter und die Sicherung von wichtigen Spuren.
(...)
Lesen Sie den gesamten Beitrag hier.
Beitrag erschienen in: Der Tagesspiegel
Viele Vergewaltigungen kommen nie vor Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu haben.
Zum Artikel
Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...
Zum Artikel
Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...
Zum Artikel