Sexualstraftäter werden häufig nicht verurteilt

Eingetragen von Rechtsanwalt Roland Weber MBE am 26. Jul 2020 zum Thema Opfervertretung

Sind Polizisten und Richter ausreichend qualifiziert, um Sexualstraftaten angemessen zu beurteilen? Nein, findet der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber. 

Von Katja Füchsel

Das Urteil des Berliner Opferbeauftragten Roland Weber fällt vernichtend aus: Bei der Strafverfolgung sexueller Gewalt versage der Rechtsstaat. „Für echte Veränderungen braucht es auch echte Veränderungen bei der Politik, Polizei und Justiz“, sagt Roland Weber. Viele Polizeibeamte und Richter verfügten nicht über die notwendige Qualifikation, um Sexualstraftaten angemessen zu beurteilen. 

Webers Vorwurf, dass die niedrige Verurteilungsquote bei den Sexualstraftaten unter anderem auf die nicht sachgerechte Bearbeitung auf den Abschnitten zurückzuführen ist, weist die Pressestelle der Berliner Polizei zurück. Den Dienstkräften sei bewusst, dass die Bearbeitung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein besonderes Maß an Einfühlungsvermögen verlange. 

Auf den Abschnitten und Funkwagen würden in der Regel lediglich Befragungen im Rahmen der Sofortbearbeitung erfolgen. Dazu zählten Fragen zum Tathergang, Täter und die Sicherung von wichtigen Spuren.

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Beitrag erschienen in: Der Tagesspiegel

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