Opfervertretung
Strafrecht
Schadensersatz
Verkehrsrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2003
Ein kleiner Fall: Herr R. fährt nach einigen Gläsern Bier mit 0,9 Promille noch mit seinem Auto und fährt einem vor ihm fahrenden Fahrzeug hinten drauf.
Zunächst läuft ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, bei welchem hier Geldstrafe und Führerscheinsperre für mehrere Monate drohen. Eigentlich liegt die Grenze erst bei 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit), doch wenn z.B. ein Unfall passiert ist, genügt u.U. bereits 0,3 (!) Promille für ein Strafverfahren.
Nach Ablauf der Sperre kommt u.U. durch die Führerscheinbehörde noch die Anforderung eines MP-Gutachtens (sog. „Idiotentest“) hinzu, was mit weiteren Hürden (Durchfallquote!) und Kosten verbunden ist. Dies geschieht zwar regelmäßig erst ab einem Promillewert von ca. 1,6 - doch je nach Schwere des Falls auch bei geringeren Werten. Weiterhin droht zusätzlich, dass die eigene Versicherung, die den gegnerischen Schaden zunächst ausgeglichen hat, bei Herrn R. die geleistete Zahlung ganz oder teilweise wegen der Trunkenheitsfahrt zurückfordert. Auch den eigenen Schaden zahlt Herr R. selbst.
Zusammenfassend kann man sagen, ein sehr teuerer Abend mit viel Ärger, den man sich hätte ersparen können. Ist aber einmal so etwas passiert, gilt jedenfalls eins: Nicht Hände in den Schoß legen, sondern frühzeitig aktiv werden und sich Rat, z.B. beim Anwalt holen! Gegenüber der Polizei, dem Gericht können Strafen und Sperren verringert werden, wenn man entsprechende Einsicht zeigt, und z.B. Seminare, Maßnahmen bei DEKRA usw. nachweist. Dies hilft auch später bei einem „Idiotentest“. Auch zivilrechtlich kann mit der Versicherung verhandelt werden, um Ansprüche abzuwehren, bzw. Ratenzahlungen abzuschließen. Besteht eine Verkehrsrechtschutzversicherung (ca. 40 € im Jahr) dann sind zumeist die Kosten für die anwaltliche Hilfe und Verfahrenskosten abgedeckt.
Berlin unterscheidet in Opfer erster und zweiter Klasse: Wer Opfer eines Verbrechens wurde, bekommt Hilfe - und bei einem Unfall?
Im neuen Jahresbericht lobt der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber steigende Staatsausgaben für Opfer. Gleichzeitig beklagt er, dass 2019 weniger Opfer Hilfe suchten - trotz steigender Gewaltkriminalität. Der rbb berichtet exklusiv.
In einem aktuellen Fall hatte das Berliner Kammergericht (vgl. KG vom 08.02.2020, Az: 3 Ws (B) 11/20) zu entscheiden, ob dem Betroffenen ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO zu machen ist, da er einem Fahrzeug mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) nicht sofort „freie Bahn gemacht“ hatte.
Zimmerstraße 55
10117 Berlin
Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704
Email: info@wup.berlin
Neuköllner Straße 346
12355 Berlin
Tel: 030 720 15616
Fax: 030 720 15617
Email: info@wup.berlin