Urlaub mit Pannen und Mängeln? – Jetzt gilt es schnell zu handeln!

Eingetragen von Rechtsanwalt Mareen Schmelter am 15. Aug 2012 zum Thema

Oft geht der Ärger bereits am Flughafen los. Koffer weg oder beschädigt? In diesem Fall gilt es, sehr kurze Fristen und eine bestimmte Vorgehensweise einzuhalten, damit man überhaupt einen Anspruch auf einen Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft hat. In beiden Fällen müssen Sie den Verlust bzw. den Schaden umgehend am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft melden und sich darüber eine schriftliche Bestätigung aushändigen lassen. Verlassen Sie den Flughafen ohne solch eine Schadens- oder Verlustmeldung, ist eine spätere Regressmöglichkeit kaum noch gegeben. Weiterhin müssen Sie dann die Schäden am Reisegepäck innerhalb von 7 Tagen und bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Gepäck bei Ihnen wieder eingetroffen ist, schriftlich geltend machen. Innerhalb dieser Fristen müssen Sie der Fluggesellschaft Ihre Anspruchsanmeldung übergeben oder sie abgesendet haben. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollten Sie den Verlust des Gepäcks direkt vor Ort auch dem Reiseveranstalter melden, denn auch gegen diesen kann man eine Reisepreisminderung während der gepäckfreien Zeit geltend machen.

Auch wenn am Reiseort die Gegebenheiten nicht den gebuchten entsprechen bzw. Mängel der Reiseleistungen vorhanden sind, gilt es sofort eine Anzeige beim Reiseveranstalter vor Ort zu tätigen und um Abhilfe zu bitten. Auch dies sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen. Nach Rückkehr aus dem Urlaub haben Sie dann einen Monat Zeit, die Reisemängel gegenüber dem Veranstalter geltend machen.

Versäumen Sie diese Frist, so verlieren Sie Ihre Ansprüche unwiederbringlich. Daher kann es im Einzelfall sinnvoll sein, die Formulierung der Schadensmeldung und die Einhaltung der Fristen in die bewährten Hände eines rechtlichen Beistandes zu legen.


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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