Verkehrsunfall – Was ist zu beachten? Teil 1 – Verhalten am Unfallort

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 01. Mai 2006 zum Thema Verkehrsrecht

Wenn der Unfall erstmal passiert ist, gibt es in vielerlei Hinsicht eine Menge zu beachten und zu tun. Dies beginnt bereits am Unfallort.
So ist nach der vorrangigen Eigensicherung (!), denn wenn man sich selbst gefährdet, kann man auch anderen eventuell nicht mehr helfen, zunächst bei Bedarf Erste Hilfe zu leisten. Dies ist sogar eine Verpflichtung, die bei Nichtbeachten im Hinblick auf den Tatbestand „Unterlassene Hilfeleistung“ auch unter Strafe gestellt ist.

Dann sollte die Unfallstelle abgesichert werden. Weiterhin sollte man nun selbst entsprechende Feststellungen zum Unfall treffen (Beteiligte und Daten, Standorte der Fahrzeuge, Zeugen, usw. …).  Diese Möglichkeiten muss man auch dem anderen Unfallbeteiligten einräumen. Danach gilt aber, die Straße zu räumen, z.B. rechts ranfahren, um eine weitergehende Verkehrsbehinderung auszuschließen. Sonst droht bereits hier ein Bußgeld dafür. Die relevanten Feststellungen können z.B. durch Fotos (Handykamera) und z.B. im Hinblick auf den Standort der Fahrzeuge und Einschlagrichtung der Räder (!) durch Abkreiden auf der Straße gesichert werden. So können jetzt auch z.B. noch durch Fotos unfallunabhängige Vorschäden beim Unfallgegner beweissicher festegestellt werden. Auch potentiell Zeugen sollten angesprochen werden, ob sie zur Verfügung stehen würden.

An dieser Stelle entscheiden sich erfahrungsgemäß im Hinblick auf die spätere zivilrechtliche Abwicklung, bzw. auch bezüglich eines Bußgeld- oder sogar Strafverfahrens die weitere Richtung und die konkreten Erfolgschancen.
Grundsätzlich kann auch nur geraten werden, die Polizei für die Unfallaufnahme zu rufen (Ausnahme Bagatellschäden), denn was sich zunächst am Unfallort als völlig eindeutig und einvernehmlich darstellt, ist leider im Nachhinein schon zu oft völlig anders gekommen.
Bezüglich der Angaben bei der Polizei ist zu beachten, sobald gegen einen selbst ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren in Betracht kommt (Belehrung durch Polizei) ist es ratsam, von seinem Recht, keine Angaben zu machen, zunächst Gebrauch zu machen. Dies kann später nach einer eventuellen Beauftragung eines Rechtsanwaltes und entsprechender rechtlicher Beratung und Durchführung einer Akteneinsicht immer noch nachgeholt werden.

Lesen Sie weiter:
Verkehrsunfall – Was ist zu beachten? Teil 1 – Verhalten am Unfallort
Verkehrsunfall – Was ist zu beachten? Teil 2 – Verhalten am Unfallort


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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