Wenn die Versicherung die ermittelten Reparaturkosten kürzen will! Teil 2

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 17. Apr 2013 zum Thema Verkehrsrecht

Teil 2 - Tipps von RA Lehmann

Nach einem Verkehrsunfall und der Klärung der Haftungsfrage besteht oft die Konstellation, dass der Geschädigte ein Sachverständigengutachten über die Höhe der Reparaturkosten eingeholt hat und fiktiv abrechnen möchte. Die Versicherung kürzt diese Kosten (oft nach Einholung einer eigenen Begutachtung) mit der Begründung, dass der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht auch zu einer günstigeren Fachwerkstatt gehen kann, die insbesondere mit günstigeren Stundensätzen kalkuliert, als im Gutachten angesetzt.

Nachdem bereits verschiedene Abteilungen des in Berlin für Verkehrsunfälle zuständigen Amtsgerichts Mitte dies kritisch gesehen haben (vgl. hiesiger Artikel vom Nov 2012), gibt es mittlerweile auch geschädigtenfreundliche Entscheidungen des Landgerichts Berlin.

So hatte das LG Berlin in einer aktuellen Entscheidung vom 16.01.13 (Az: 43 S 136/12) insbesondere den pauschalen Verweis der Versicherung auf eine Alternativwerkstatt als nicht ausreichend angesehen.
In dem konkreten Fall hatte der Geschädigte ein Sachverständigengutachten eingereicht, das auf der Basis der Stundensätze der Markenwerkstatt kalkulierte. Die Versicherung hatte dies prüfen lassen und dem Geschädigten den Prüfbericht der in dieser Konstellation immer wieder auftauchenden Firma „Control Expert“ übersandt und die ermittelten Reparaturkosten gekürzt. In dem Prüfbericht war wie üblich nur ein pauschaler Hinweis auf eine Alternativwerkstatt als „zertifizierter KFZ-Fachbetrieb“ enthalten. Dies genügte dem Landgericht Berlin nicht, da es mit dem abstrakten Aufzeigen von geringeren Stundenverrechnungssätzen eben nicht getan sei, vielmehr müsste ein verbindliches Reparaturangebot der Alternativwerkstatt vorliegen.
Diese Entscheidung steht zwar nicht ganz im Einklang mit der derzeitigen BGH-Rechtsprechung, die derzeit leider weniger geschädigtenfreundlich ist, dennoch ist zu diesem Punkt doch erhebliche Bewegung gerade in die Berliner Rechtsprechung gekommen.

Es lohnt sich daher aktuell umso mehr, eine Prüfung des Einzelfalls durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vornehmen zu lassen.

Lesen Sie auch Teil 1: Wenn die Versicherung die ermittelten Reparaturkosten kürzen will - Teil 1

 


Beitrag erschienen in: Rudow Live

Weitere Artikel

Roland Weber MBE zu Gast im True Crime Podcast vom Tagesspiegel: “Tatort Berlin”

Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...

Zum Artikel

Experteninterview mit Roland Weber MBE in STERN CRIME PLUS

Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...

Zum Artikel

Spurwechsel

Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.

Zum Artikel

Büro Berlin-Mitte

Zimmerstraße 55
10117 Berlin

Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704

Email: info@wup.berlin

Kontaktieren Sie unsKontakt