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Von Michael Mielke
Zwei wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagte Erzieherinnen haben zum Prozessauftakt vor einer Moabiter Jugendkammer die Aussage verweigert. Den 42 und 44 Jahre alten Frauen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ihnen anvertraute Mädchen mit der flachen Hand oder mit einer Reitgerte geschlagen sowie mit Pinnwandnadeln und Spritzen gestochen zu haben. Die 44 Jahre alte Angeklagte soll zudem ein damals zwölfjähriges Mädchen beim Baden mit dem Kopf unter Wasser gedrückt haben. In einem weiteren Fall habe sie die Hand des Kindes auf eine heiße Herdplatte gedrückt, so dass es Verbrennungen erlitt. Die 42 Jahre alte Mitangeklagte soll außerdem eine Achtjährige getreten haben.
Ereignet haben sich die Misshandlungen laut Anklage zwischen September 2008 und Februar 2009 in einer Wohngruppe in Adlershof, die zu einer Einrichtung des Diakonischen Werkes gehört. Die mutmaßlichen Opfer waren zwischen fünf und 14 Jahre alt.
“Freudlos und eingeschüchtert”
Eine als Zeugin geladene Hauswirtschafterin sagte vor Gericht aus, dass ihr schon beim Beginn ihrer Tätigkeit in der Kindereinrichtung im August 2008 das merkwürdige Verhalten der Mädchen aufgefallen sei. Die Kinder hätten “freudlos und eingeschüchtert” gewirkt, so die 25-Jährige. Auch für ganz normale Abläufe, wie den Gang zur Toilette oder das Lesen eines Buches, hätten sie zunächst eine Erlaubnis erbeten. “Die Angst, etwas falsch zu machen, war bei den Kindern groß.” Sie habe auch erlebt, so die Zeugin, wie die Mädchen von den Angeklagten angebrüllt, beleidigt, geschubst oder durch die Gegend gezerrt wurden.
Ähnliche Beobachtungen hatte auch eine zweite Zeugin gemacht, die in der Kindereinrichtung nach der Ausbildung ihren ersten Job als Erzieherin bekam. Die Kinder seien “still und bedrückt” gewesen und hätten “immer nur mit leiser Stimme gesprochen”, so die 31-Jährige.
Schläge und schwere Misshandlungen hatten beide Zeuginnen nicht beobachtet. Diese Vorwürfe kommen vor allem von den Kindern selbst. Sie werden in diesem Prozess nun auch als Zeugen aussagen müssen. Rechtsanwalt Roland Weber, der eines der Mädchen als Nebenkläger vertritt, hält das für sehr problematisch. “Es ist angesichts der schweren Vorwürfe nicht nachvollziehbar, dass die Kinder nicht gleich zu Beginn der Ermittlungen richterlich vernommen wurden”, sagte Weber. Kritisiert wurde von ihm auch die lange Verfahrensdauer. So habe es mehr als ein Jahr gedauert, bis Anklage erhoben wurde. Anschließend habe die Akte noch einmal ein Jahr im Amtsgericht gelegen, bis man sich dort entschlossen habe, die Sache ans Landgericht zu geben. “Im Falle einer Verurteilung”, so Weber, “kann für die Angeklagten diese lange Verfahrensdauer nun auch noch strafmildernd berücksichtig werden.” Der Prozess wird fortgesetzt.
Beitrag erschienen in: Berliner Morgenpost
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