Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten unserer Spezialgebiete. Dabei steht Ihnen bei bereichsübergreifenden Fällen unser gesamtes langjährig eingespieltes Rechtsanwaltsteam zur Verfügung.
Auf den folgenden Bereichs-Seiten haben wir einige allgemeine Informationen über den jeweiligen Fachbereich für Sie zusammengefasst.
Zimmerstraße 55
10117 Berlin
Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704
Email: info@wup.berlin
Neuköllner Straße 346
12355 Berlin
Tel: 030 720 15616
Fax: 030 720 15617
Email: info@wup.berlin
In einem aktuellen Fall hatte das Berliner Kammergericht (vgl. KG vom 08.02.2020, Az: 3 Ws (B) 11/20) zu entscheiden, ob dem Betroffenen ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO zu machen ist, da er einem Fahrzeug mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) nicht sofort „freie Bahn gemacht“ hatte.
Zum 28.04.2020 ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, mit der insbesondere erhebliche Verschärfungen der Rechtsfolgen im Bußgeldkatalog einhergingen. So wurden die Grenzwerte für die Anordnung eines Regelfahrverbotes deutlich herabgesetzt.
In verschiedenen aktuellen Fällen hatten Gerichte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Benutzung von elektronischen Geräten beim Fahren verboten ist und ein Bußgeld nach sich zieht.