Opfervertretung
Strafrecht
Schadensersatz
Verkehrsrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2003
Zum 28.04.2020 ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, mit der insbesondere erhebliche Verschärfungen der Rechtsfolgen im Bußgeldkatalog einhergingen. So wurden die Grenzwerte für die Anordnung eines Regelfahrverbotes deutlich herabgesetzt.
Die Reform war bereits inhaltlich umstritten, so dass die Politik schon eine Rückkehr zu den alten Werten forderte, da die Neureglung insbesondere bei den Fahrverboten für unverhältnismäßig gehalten wurde.
Nunmehr hat sich aber zusätzlich ein formaler Fehler herausgestellt, weil bei der Änderung der StVO wohl durch ein Redaktionsversehen vergessen wurde, dem sogenannten Zitiergebot zu entsprechen. Danach hätte bei dem Erlass der Verordnung die gesetzliche Vorschrift formal benannt werden müssen, die überhaupt zum Erlass der Verordnung ermächtigt.
Da dies nicht erfolgt ist, dürfte bis zu einer Neuregelung von einer Nichtigkeit der StVO-Novelle auszugehen sein. Verschiedene Bundesländer habe insoweit auch schon reagiert und wenden diese nicht mehr an. Daraus ergeben sich aber weitere Fragen, z.B. wie mit bereits laufenden Verfahren oder bereits rechtskräftigen Bescheiden verfahren wird.
Wie man sich in einem solchen Fall verteidigen kann, lässt sich daher oft nur durch eine Beratung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt klären.
Berlin unterscheidet in Opfer erster und zweiter Klasse: Wer Opfer eines Verbrechens wurde, bekommt Hilfe - und bei einem Unfall?
Im neuen Jahresbericht lobt der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber steigende Staatsausgaben für Opfer. Gleichzeitig beklagt er, dass 2019 weniger Opfer Hilfe suchten - trotz steigender Gewaltkriminalität. Der rbb berichtet exklusiv.
In einem aktuellen Fall hatte das Berliner Kammergericht (vgl. KG vom 08.02.2020, Az: 3 Ws (B) 11/20) zu entscheiden, ob dem Betroffenen ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO zu machen ist, da er einem Fahrzeug mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) nicht sofort „freie Bahn gemacht“ hatte.
Zimmerstraße 55
10117 Berlin
Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704
Email: info@wup.berlin
Neuköllner Straße 346
12355 Berlin
Tel: 030 720 15616
Fax: 030 720 15617
Email: info@wup.berlin