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Berlin, Mai 2006: Die Eröffnung des neuen Hauptbahnhofs soll ein Freudenfest werden. Doch ein Jugendlicher dreht durch und sticht wahllos 37 Menschen nieder. Nun steht er vor wegen Mordversuchs vor Gericht. Der Schüler äußerte sich zu Prozessbeginn zu seiner schrecklichen Tat.
Die fröhliche Riesenparty zur Eröffnung des neuen Berliner Hauptbahnhofs im Mai vergangenen Jahres endete mit einem Blutbad: Ein betrunkener Jugendlicher stach wahllos mit einem Klappmesser zahlreiche Menschen nieder und verletzte sie. Weil eines seiner Opfer HIV-infiziert war, schwebten viele Verletzte monatelang in Angst. Neun Monate nach dem Verbrechen steht der jetzt 17-jährige mutmaßliche Amokläufer vor dem Berliner Landgericht. Der Vorwurf: Mordversuch in 37 Fällen, sechsfache Körperverletzung und Raub.
In der Untersuchungshaft habe er viel nachgedacht. Aber zu seinem Motiv könne er nichts sagen, erklärte der Schüler nach Angaben seines Strafverteidigers in einer knapp 15-minütigen Aussage zum Prozessbeginn. Die Verhandlung vor einer Jugendstrafkammer ist nicht öffentlich.
16 Minuten mit gezücktem Messer durchs Regierungsviertel
Es war der 26. Mai 2006. Zu den Feierlichkeiten am Hauptbahnhof mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bahnchef Hartmut Mehdorn waren damals mehr als eine halbe Million Menschen geströmt. Am Ende der Großveranstaltung gegen 23.30 Uhr lief der Täter 16 Minuten lang mit gezücktem Messer in der Hand durch das Regierungsviertel. Die ersten Opfer gab es neben dem Reichstagsgebäude. Einige der Passanten griff der Amokläufer von hinten an und stach ihnen in den Rücken. Ein privater Sicherheitsdienst hielt ihn schließlich auf. Mehr als 100 Polizisten und 45 Feuerwehrleute waren im Einsatz. Die Bluttat löste zwei Wochen vor der Fußball-WM eine neue Sicherheitsdebatte aus.
Am Rande des Prozesses erklärte Strafverteidiger Herbert Hedrich, seinem Mandanten tue alles “selbstverständlich leid”. Der Angeklagte wolle sich im Gerichtssaal bei den Opfern entschuldigen. Hedrich verwies auf das Gutachten eines Sachverständigen, der dem Jugendlichen wegen erheblichen Alkoholgenusses verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Danach hatte er am Tatabend maximal 2,2 Promille im Blut.
“Ganz normaler Teenager”
Nebenkläger-Anwalt Roland Weber beschrieb den Jugendlichen als “ganz normalen Teenager”. “Er wirkt völlig harmlos”, sagte Weber. Der Angeklagte verfolge den Prozess sehr konzentriert. Vielleicht sei er vor neun Monaten so berauscht gewesen, dass er sich heute tatsächlich nicht mehr an das Geschehen erinnere. Vielleicht habe er aber auch alles verdrängt, um sich zu schützen.
Für den Prozess sind 158 Zeugen sowie vier Sachverständige geladen. Ein Urteil wird nicht vor Ende März erwartet. Die Jugendrichter haben zunächst sieben Verhandlungstage bis zum 23. März angesetzt. Im Gerichtssaal sitzen auch rund ein Dutzend Anwälte von Opfern des Amokläufers. Die Nebenkläger erwarten in erster Linie Aufklärung, wie es zu dem Amoklauf kam, sagte Weber.
Keine AIDS-Infektionen
Mindestens acht Menschen schwebten damals nach Stichen in Lebensgefahr. Die Verletzungen seien weitgehend ausgeheilt, sagte Weber. Doch keines der Opfer könne sich heute mehr unbefangen in einer Menschenmenge bewegen.
Die Furcht vor einer Aids-Infektion bei den Verletzten erwies sich später als unbegründet. Sie habe Monate der Angst hinter sich, erzählte zum Beispiel eine 54-jährige Betroffene auf dem Gerichtsflur. Die Büroangestellte wünscht sich die Höchststrafe für den Angeklagten. Im Jugendstrafverfahren sind das zehn Jahre Haft. Der Prozess wird am 2. März fortgesetzt.
27. Februar 2007, 16:46 Uhr, DPA
Beitrag erschienen in: Stern.de
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Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.
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