Fußgänger liegt auf Straße

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 17. Aug 2021 zum Thema Verkehrsrecht

In einem aktuellen Fall, den ein Landgericht zu entscheiden hatte (vgl. LG Mühlhausen, 28.04.21, Az: 3 Qs 43/21), hatte ein Fahrzeugführer mit seinem KFZ auf einer unbeleuchteten Landstraße einen auf der Fahrbahn liegenden Fußgänger überfahren, der dabei tragischerweise zu Tode kam.

Gegen den Fahrzeugführer wurde daraufhin ein Verfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung geführt. Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich aber, dass der getötete Fußgänger unter erheblichen Alkohol- und Drogeneinfluss stand und sich nachts bei vollkommender Dunkelheit und bei schlechten, winterlichen Wetterverhältnissen mittig auf der unbeleuchteten Landstraße gelegt hatte.

Die Gerichte hatten sich mit der Frage zu befassen, ob die entsprechende Situation für den Fahrzeugführer vorhersehbar war. Danach gilt zwar, dass ein Fahrzeugführer stets mit Hindernissen auf der Fahrbahn rechnen muss, auch mit besonders grober Unachtsamkeit von Fußgängern. Hingegen gilt dies nicht für ein in höchstem Maß selbstgefährdendes und sich durch nichts ankündigendes Verhalten eines Fußgängers, wie im vorliegenden Sachverhalt. 

Zwar ist immer der Einzelfall zu betrachten, so dass bei zusätzlichen Umständen wie z.B. weiteren Personen im Bereich der Straße, dies auch anders beurteilt werden könnte.

Das Landgericht hatte daher im vorliegenden Fall die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Bei einem konkreten Vorwurf lässt sich dieser oft nur durch eine anwaltliche Beratung klären.

 

 


Beitrag erschienen in: Rudow Live

Weitere Artikel

Wie man die Chancen erhöht, einen Vergewaltiger zu überführen

Viele Vergewaltigungen kommen nie vor Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu haben.

Zum Artikel

Roland Weber MBE zu Gast im True Crime Podcast vom Tagesspiegel: “Tatort Berlin”

Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...

Zum Artikel

Experteninterview mit Roland Weber MBE in STERN CRIME PLUS

Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...

Zum Artikel

Büro Berlin-Mitte

Zimmerstraße 55
10117 Berlin

Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704

Email: info@wup.berlin

Kontaktieren Sie unsKontakt