Probefahrt

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 10. Feb 2021 zum Thema Verkehrsrecht

In einem aktuellen Fall hatte das Berliner Kammergericht zu entscheiden (vgl. KG Beschluss vom 17.09.20, Az: 3 Ws (B) 189/20), ob noch eine Probefahrt vorlag, oder nicht.

In dem zu beurteilenden Sachverhalt hatte ein Betroffener ein KFZ mit einem sogenannten roten Kennzeichen geführt und war zu einem Restaurant gefahren, um dort zu essen oder Essen zu holen, wobei er das Fahrzeug vor dem Restaurant abgestellt hatte. Die Zulassung eines Fahrzeuges mit einem roten Kennzeichen ist nach der entsprechenden Verordnung aber nur für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten zulässig.

Das Kammergericht sah im vorliegenden Fall jedenfalls eine bußgeldbewährte Inbetriebnahme ohne Zulassung, da selbst bei der Annahme einer Probefahrt eine zweckfremde Unterbrechung vorlag, wenn zum Essen angehalten wurde.

On man sich gegen einen konkreten Vorwurf verteidigen kann, lässt sich oft nur durch eine anwaltliche Beratung klären.

 

 


Beitrag erschienen in: Rudow Live

Weitere Artikel

Wie man die Chancen erhöht, einen Vergewaltiger zu überführen

Viele Vergewaltigungen kommen nie vor Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu haben.

Zum Artikel

Roland Weber MBE zu Gast im True Crime Podcast vom Tagesspiegel: “Tatort Berlin”

Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...

Zum Artikel

Experteninterview mit Roland Weber MBE in STERN CRIME PLUS

Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...

Zum Artikel

Büro Berlin-Mitte

Zimmerstraße 55
10117 Berlin

Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704

Email: info@wup.berlin

Kontaktieren Sie unsKontakt