Probleme mit der eigenen Versicherung: Wie verhalte ich mich, wenn der Schadensfall eingetreten ist?

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 01. Sep 2006 zum Thema Verkehrsrecht

Es kommt gar nicht so selten vor und viele werden es selbst schon erlebt haben, man hat diverse übliche Versicherungen abgeschlossen (z.B. Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Leben, Berufsunfähigkeit, usw. …) und fühlt sich eigentlich gut abgesichert, aber wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, zahlt die Versicherung nicht.
In einem solchen Fall kann aber u.U. mit Hilfe eines Rechtsanwaltes (z.B. Fachanwalt oder Spezialisierung Versicherungsrecht) durchaus Erfolge erzielt werden, da dieser den Anspruch unter allen Gesichtspunkten prüfen und mit der Versicherung in Korrespondenz treten kann.

Aber man kann auch selbst als Versicherungsnehmer (=VN) schon einige „Weichen richtig stellen“. So bestehen grundsätzlich für jeden VN diverse Obliegenheiten im Versicherungsvertrag, z.B. den Schaden/Versicherungsfall unverzüglich zu melden, weiterhin der Versicherung alle nötigen Angaben zur Prüfung des Schadensfalls zu geben und zuletzt den eingetretenen Schaden gering zu halten. Verstößt man als VN gegen eine solche Obliegenheit kann dies u.U. zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen, d.h. die Versicherung muss nicht leisten, obwohl eigentlich der Anspruch bestanden hätte.
Aber auch in einem solchen Fall kann eine Prüfung des Sachverhaltes noch Möglichkeiten ergeben, den Anspruch durchzusetzen.
Als letzter wichtiger Punkt ist nach der derzeit noch gültigen Gesetzeslage der weitreichende und für die Versicherung sehr günstige Umstand zu nennen, dass die Versicherung Ansprüche ablehnen kann und dem VN dabei eine 6-Monats-Frist setzt! Ist die Frist von der Versicherung formal korrekt gesetzt worden (was nicht immer der Fall ist!), dann muss der VN innerhalb der 6 Monate den Anspruch gerichtlich geltend machen, sonst verliert er den Anspruch allein wegen des Zeitablaufs, auch wenn die Ansprüche eigentlich bestanden hätten. Auch in einem solchen Fall ist dringendst zu empfehlen sich fachkundiger Hilfe zu bedienen, um die Ansprüche zu wahren, denn 6 Monate sind schneller vergangen als man denkt!

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