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In der Presse war es ja bereits umfassend Thema, zum 01.05.2014 ist nunmehr das neue Punktesystem in Kraft getreten.
Was sich dabei so ändert, bzw. was man nach Inkrafttreten der Reform beachten sollte, war an dieser Stelle bereits Thema und soll in einem weiteren Beitrag beleuchtet werden.
Eine wichtige Änderung der Reform ist insbesondere die Neuregelung der Tilgung bzw. Löschung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.
So war es beispielsweise nach altem Recht so, dass Punkte in einem Bußgeldverfahren nach 2 Jahren gelöscht werden, die Tilgung aber gehemmt wurde, wenn in dieser Zeit ein neuer Verstoß erfolgte. Dies bedeute, dass Punkte die eigentlich hätten gelöscht werden müssen, durch die weitere Eintragung in der Flensburger Kartei bis maximal zur absoluten Frist von 5 Jahren eingetragen blieben.
Dies ist nun grundsätzlich nach neuem Recht anders geregelt worden, da die sogenannte Tilgungshemmung, die vielfach als ungerecht empfunden wurde, gestrichen worden ist.
Nach neuem Recht gilt jetzt für jede Eintragung von Punkten eine eigenständige Löschungsfrist, dafür aber mit unterschiedlicher Länge.
So beträgt die Frist für eine Ordnungswidrigkeit, die mit 1 Punkt bewertet wird, nunmehr 2 Jahre und 6 Monate, also 6 Monate länger als nach altem Recht.
Ordnungswidrigkeiten bzw. Verkehrsstraftaten, die mit 2 Punkten bedroht sind, haben jetzt eine Tilgungsfrist von 5 Jahren. Für Straftaten, die mit 3 Punkten bewertet werden, gilt eine Frist von 10 Jahren.
Bereits vorhandene Eintragungen zum Stichtag werden noch nach dem alten Recht behandelt.
Wie sich diese Fristen im konkreten Fall berechnen und welche Möglichkeiten Betroffene haben, lässt sich regelmäßig nur durch frühzeitige Prüfung des Einzelfalls durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicherstellen. Weitere Tipps folgen in einem zukünftigen Beitrag.
Hier geht es zu Teil 1 der Punktereform in Flensburg
Beitrag erschienen in: Rudow Live
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