Radfahren ohne Helm

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 18. Nov 2020 zum Thema Verkehrsrecht

In einem aktuellen Fall hatte ein Oberlandesgericht (vgl. OLG Nürnberg vom 28.08.2020, Az: 13 U 1187/20) zu entscheiden, ob das Fahren ohne Helm bei einem Radfahrer im Falle eines Unfalls zu einem Mitverschulden führen kann.

Im vorliegenden Fall war eine Radfahrerin ohne Helm im Jahr 2017 mit einem Fahrzeug zusammengestoßen und hatte sich bei dem Unfall erhebliche Kopfverletzungen zugezogen. Diese Verletzungen wären unter Umständen geringer gewesen, wenn ein Helm getragen worden wäre, so dass das Gericht sich auch mit der Frage beschäftigt hat, ob ein Mitverschulden in Betracht kommt, so dass die Radfahrerin Ihre Ansprüche nicht in vollem Umfang durchsetzen kann.

Eine gesetzliche Helmpflicht für Erwachsene gibt es für Radfahrer derzeit nicht, auch wenn diese empfohlen wird. Der Bundesgerichtshof hatte auch früher schon ein Mitverschulden in einem solchen Fall abgelehnt. Es ist aber immer zu prüfen, ob es mittlerweile ein „allgemeines Verkehrsbewusstsein“ gibt, wonach das Radfahren von Erwachsenen so gefahrenträchtig ist, dass der Helm zum eigenen Schutz erforderlich ist.

Dies wurde aber vom Gericht verneint, da nach Studien aktuell immer noch ca. 80% der erwachsenen Radfahrer ohne Helm fahren.

Sollte sich daran für die Zukunft etwas ändern oder sogar eine gesetzliche Helmpflicht kommen, wird diese Frage neu zu entscheiden sein.

 

Wie man sich in einem solchen Fall verteidigen kann, lässt sich daher oft nur durch eine Beratung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt klären.

 

 


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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