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Im neuen Jahresbericht lobt der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber steigende Staatsausgaben für Opfer. Gleichzeitig beklagt er, dass 2019 weniger Opfer Hilfe suchten - trotz steigender Gewaltkriminalität. Der rbb berichtet exklusiv.
Von Ulf Morling
So hoch waren die Berliner Opferzahlen in den letzten Jahren nie: Allein 2019 gab es insgesamt 82.954 registrierte Opfer von Straftaten. Das entspricht zwar nur einer Steigerung von etwa zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr - es sind aber immerhin 1.691 Berlinerinnen und Berliner mehr, die Opfer von Straftaten wurden. "Das ist ein besorgniserregender Zustand", beklagt der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber, der jetzt den "Siebten Bericht zur Situation der Opfer von Straftaten im Land Berlin (2019)" vorlegt.
In den Opferzahlen enthalten sind Mord- und Totschlag, die im letzten Jahr um zwölf Fälle zunahmen. Die schweren Sexualstraftaten nahmen laut polizeilicher Kriminalstatistik um 18,5 Prozent zu - das allein sind 142 Menschen, die für ihr Leben geschädigt sein können.
(...)
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Berlin unterscheidet in Opfer erster und zweiter Klasse: Wer Opfer eines Verbrechens wurde, bekommt Hilfe - und bei einem Unfall?
In einem aktuellen Fall hatte das Berliner Kammergericht (vgl. KG vom 08.02.2020, Az: 3 Ws (B) 11/20) zu entscheiden, ob dem Betroffenen ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO zu machen ist, da er einem Fahrzeug mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) nicht sofort „freie Bahn gemacht“ hatte.
Zum 28.04.2020 ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, mit der insbesondere erhebliche Verschärfungen der Rechtsfolgen im Bußgeldkatalog einhergingen. So wurden die Grenzwerte für die Anordnung eines Regelfahrverbotes deutlich herabgesetzt.
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