Verkehrsunfall – Was ist zu beachten? Teil 2 – Ansprüche und Rechte

Eingetragen von am 01. Jun 2006 zum Thema Verkehrsrecht

Neben dem Verhalten am Unfallort, welches bereits in der Ausgabe 05/06 ausführlich besprochen wurde, entscheidet auch das weitere Verhalten, insbesondere gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten, über die schnelle und unkomplizierte Durchsetzung eigener Ansprüche.

Vielfach wird es dabei notwendig sein, zur Geltendmachung der eigenen Rechte, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, doch kommt auch dem eigenen Verhalten entscheidende Bedeutung zu. Wichtig ist zunächst, dass im Anschluss an einen Verkehrsunfall die eigene Haftpflichtversicherung informiert wird, wobei ggf. vorhandene Zeugen zu benennen sind. Infolge der Information erhält die Versicherung Kenntnis von dem Unfall und wird damit in die Lage versetzt, im Falle der Schadensanzeige durch den Unfallbeteiligten, schnell und angemessen zu reagieren. Insbesondere werden damit übereilte Regulierungen, welche zu Höherstufungen im eigenen Vertrag führen können (Schadenfreiheitsrabatt). Anschließend sollte die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten, welche im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme von dem Unfallbeteiligten mitgeteilt werden muss, informiert werden. Gegenüber dieser Versicherung sollte der Unfallhergang möglichst konkret geschildert werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass ggf. falsche oder ungünstige Schilderungen durchaus zu Lasten des Anspruchstellers gehen können.

Zu beachten ist dabei auch, dass man eine möglichst genaue Auflistung der Schäden erstellt, wobei neben den regelmäßig in Betracht kommenden Reparaturkosten auch die Kosten für einen Mietwagen, den Nutzungsausfall, die Abmeldung des alten bzw. die Neuanmeldung eines neuen Fahrzeuges sowie die Nebenkostenpauschale berücksichtigt werden sollten. Daneben kommen selbstverständlich auch Ansprüche wegen persönlicher Schäden (Schmerzensgeld etc.) in Betracht, wobei diejenigen Ansprüche erfahrungsgemäß von einem Rechtsanwalt beziffert werden sollten, da dieser über die notwendigen Informationen für eine angemessene Bezifferung des Schmerzensgeldes verfügt. Ferner sollten vorhandene Zeugen benannt werden, wobei auch insoweit zu berücksichtigen ist, dass die Ausführungen der Zeugen und deren Wahrnehmung möglichst genau geprüft werden sollte.

Nachdem die Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten beziffert sind, zu denen selbstverständlich auch die Kosten eines ggf. beauftragten Rechtsanwalts gehören, kann letztendlich nur noch abgewartet werden, wann eine entsprechende Entscheidung der Versicherung erfolgt. Anzuraten ist insoweit regelmäßig bei der Versicherung nachzufragen, um „sich in Erinnerung zu bringen“.

Lesen Sie weiter:
Verkehrsunfall – Was ist zu beachten? Teil 1 – Verhalten am Unfallort
Verkehrsunfall – Was ist zu beachten? Teil 2 – Verhalten am Unfallort


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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