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Viele Vergewaltigungen kommen nie vor Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu haben.
Von Dr. Maria Mast 15. August 2024, 15:09 Uhr
"In welcher Stellung haben Sie miteinander geschlafen?", fragt die Richterin den Angeklagten. Sie sitzt erhöht im Saal 606 des Amtsgerichts Tiergarten. "Vaginal oder anal?", "Haben Sie ein Kondom benutzt?", "Und hatten Sie einen Orgasmus?" Der Angeklagte rutscht auf der Holzbank hin und her. Er sagt leise, dass er nicht verstehe, was ihm vorgeworfen werde. Es sei ganz anders gewesen, als die Frau es der Polizei gesagt habe. Die Frau, die ihn jetzt beschuldige, habe sich an ihn herangemacht, sie habe den Sex mit ihm gewollt. Er sei davon ausgegangen, dass sie eine Prostituierte sei.
Es ist ein Donnerstag wie jeder andere, es ist ein Vergewaltigungsfall wie viele andere. Nur, dass dieser vor Gericht gelandet ist. Und das passiert in Deutschland selten.
Im vergangenen Jahr meldete die Polizei (PDF) in Deutschland 12.186 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen und sexuelle Übergriffe in besonders schwerem Fall an die Staatsanwaltschaft, also etwas mehr als 1.000 pro Monat. Fast alle Tatverdächtigen waren Männer, fast alle Opfer Frauen. Orientiert man sich an vergangenen Jahren, kann man davon ausgehen, dass nur ein kleiner Teil dieser Fälle vor Gericht kommen wird. In den Jahren vor 2022, für die schon Statistiken vorliegen, war es etwa ein Viertel der Fälle. Bei den restlichen Dreivierteln erhob die Staatsanwaltschaft zumeist keine Anklage, oft weil die Beweise nicht ausreichend waren.
Mitunter vergehen Jahre zwischen angezeigter Tat und Verhandlung. Zu beweisen, was vorgefallen ist, wird dann noch schwieriger.
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Beitrag erschienen in: ZEIT Online
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Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.
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