Opfer von Straftaten erleben immer wieder, dass sie durch eine Gegenanzeige des Täters plötzlich selbst zur beschuldigten Person im Strafverfahren werden. Dies geschieht am häufigsten bei häuslicher Gewalt und Sexualdelikten. Der Täter versucht so, den Sachverhalt zu verdrehen. Diese Situation stellt eine erhebliche Zusatzbelastung dar. Sollte Ihnen so etwas passieren, kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich, damit wir Sie verteidigen können - bevor dem Täter geglaubt wird!
Als beschuldigte Person in einem Strafverfahren haben Sie zahlreiche Rechte, die Sie kennen und effektiv nutzen sollten. Hier nur zwei der Wichtigsten:
Aussageverweigerungsrecht
Überstürzen Sie nichts! Sie sind als beschuldigte Person nicht verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu machen. Ihr Schweigen darf nicht negativ bewertet werden. Häufig ist nämlich entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die Dinge klargestellt werden. Wir beraten Sie gerne, wann Angaben am besten nutzen. Sollten Sie sich bereits geäußert haben, prüfen wir mit Ihrer Hilfe, ob Ihre Aussage alles Wesentliche enthält und ob weitere entlastende Beweismittel, zum Beispiel Zeugen oder ärztliche Atteste, zur Verfügung stehen.
Akteneinsicht
Im Rahmen eines ersten Besprechungstermins erörtern wir zunächst den Sachverhalt. Anschließend beantragen wir Akteneinsicht bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde. So können wir uns ein genaues Bild der Ihnen vorgeworfenen Straftat machen und gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Opferbeauftragter des Landes Berlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht