Häufige Fragen

Schon vor der ersten Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin* stellen sich für viele Rechtssuchende wichtige Fragen im Zusammenhang mit den damit verbundenen Kosten. Nachfolgende Auflistung der häufig gestellten Fragen soll einen Überblick darüber geben, wie wir dieses Thema behandeln.


1. Kostet das erste Beratungsgespräch etwas und wenn ja, wie viel?

Zunächst besteht die Möglichkeit in einem telefonischen kostenfreien Vorgespräch mit potenziellen Mandanten den Umfang unserer Tätigkeit zu ermitteln. Erst danach können wir die Vergütung und mögliche sonstige Kosten (z.B. Gerichts-, Dolmetscher-, oder Sachverständigengebühren) angeben. Sodann entscheidet der Mandant, ob und in welchem Umfang er uns beauftragen möchte. Für eine persönliche juristische Beratung fallen auch bei einer Erstberatung bereits Beratungskosten an.


2. Muss ich die Beratung und Vertretung immer selbst bezahlen?

Auch hier wird im Vorgespräch geklärt, ob z.B. eine bestehende Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe oder ein Beratungsschein für die Übernahme des Honorars in Betracht kommen. Erst wenn all diese Möglichkeiten ausscheiden, ist die anwaltliche Tätigkeit selbst zu zahlen.


3. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung für meinen Fall. Kann ich den Rechtsanwalt selbst auswählen oder muss ich dann selber zahlen?

Versicherungen „empfehlen“ häufiger Rechtsanwälte aus verschiedenen Gründen. Trotzdem können Sie sich Ihre rechtliche Vertretung selbst aussuchen. Die Versicherung kann sich nicht weigern, die Kosten zu übernehmen.


4. Wie behalte ich den Überblick über die Rechtsanwaltskosten nach erfolgter Beauftragung?

Wir besprechen die Kosten zuvor. So weiß der Mandant, ob der Fall eine einmalige Gebühr auslöst oder ob weitere Gebühren hinzukommen können. Auch die Höhe der weiteren Gebühren wird vorab besprochen, so dass der Mandant immer Kenntnis über die Kosten hat.


5. Kann ich mit dem Rechtsanwalt ein Erfolgshonorar vereinbaren?

Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen. Eine erfolgsabhängige Vergütung ist aber nur in engen Grenzen möglich. Dies hängt von der konkreten Fallkonstellation ab und wird mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erörtert.



*Auf dieser Webseite wird aus Gründen der Verständlichkeit von der Verwendung der weiblichen und männlichen Fassung einer Personenbezeichnung abgesehen. Die verwendete Personenbezeichnung umfasst die weibliche und männliche Form des Begriffs.





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