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In einem aktuellen Fall hatte ein Landgericht (vgl. LG Dresden vom 27.03.2020, Az: 16 Qs 14/20) zu entscheiden, ob eine Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss ebenfalls zu einem Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist führen kann.
In dem Fall hatte der Angeklagte mit einer alkoholischen Beeinflussung von 1,12 Promille mit einem E-Scooter den Radweg in falscher Richtung befahren.
Das Amtsgericht hatte ihn wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe und einer Fahrerlaubnissperre von 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hatte sich dabei im Verfahren zunächst gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gewandt, die Beschwerde blieb aber vor dem Landgericht erfolglos.
Insbesondere geht das Landgericht davon aus, dass es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, für das insbesondere die Regelungen der Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) und der Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) gelten.
Auch wollte das Landgericht nicht schon deshalb vom Regelfall abweichen, weil vorliegend „nur“ mit einem E-Scooter gefahren wurde.
Wie man in einem solchen Fall sich verteidigen kann, lässt sich oft durch eine Beratung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt klären.
Beitrag erschienen in: Rudow Live
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Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.
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