In einem aktuellen Fall hatte ein Landgericht (vgl. LG Dresden vom 27.03.2020, Az: 16 Qs 14/20) zu entscheiden, ob eine Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss ebenfalls zu einem Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist führen kann.
In dem Fall hatte der Angeklagte mit einer alkoholischen Beeinflussung von 1,12 Promille mit einem E-Scooter den Radweg in falscher Richtung befahren.
Das Amtsgericht hatte ihn wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe und einer Fahrerlaubnissperre von 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hatte sich dabei im Verfahren zunächst gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gewandt, die Beschwerde blieb aber vor dem Landgericht erfolglos.
Insbesondere geht das Landgericht davon aus, dass es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, für das insbesondere die Regelungen der Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) und der Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) gelten.
Auch wollte das Landgericht nicht schon deshalb vom Regelfall abweichen, weil vorliegend „nur“ mit einem E-Scooter gefahren wurde.
Wie man in einem solchen Fall sich verteidigen kann, lässt sich oft durch eine Beratung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt klären.
Beitrag erschienen in: Rudow Live
Viele Vergewaltigungen kommen nie vor Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu haben.
Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...
Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...
Calvinstraße 23
10557 Berlin
Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704
Email: info@wup.berlin