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In einem aktuellen Fall, welchen das Berliner Kammergericht zu entscheiden hatte (vgl. KG vom 29.07.2021, Az: 3 Ws (B) 182/21), stand die Frage zur Entscheidung, ob ein Fahrverbot auch bei einem selbst verletzten Betroffenen angezeigt ist.
In einem aktuellen Fall, welchen ein Landgericht zu entscheiden hatte (vgl. LG Lübeck vom 07.09.2021, Az: 4 Qs 164/21), stand die Frage, ob eine strafbare Unfallflucht auch gegeben ist, wenn der Beteiligte sich von einem anderen Ort, als dem Unfallort entfernt.
In einem aktuellen Fall, welchen der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte (vgl. BGH vom 29.04.2021, Az: 4 StR 165/20), stand die Frage, ob der neue Strafstandbestand des § 315d StGB (verbotenes Kraftfahrzeugrennen) auch bei sogenannten „Polizeifluchtfällen“ anwendbar ist.
In einem aktuellen Fall, den ein Landgericht zu entscheiden hatte (vgl. LG Tübingen, 11.06.21, Az: 3 Qs 16/21), wurde einem Fahrzeugführer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) vorgeworfen und als Folge dabei das von ihm genutzte KFZ durch das Amtsgericht eingezogen.
In einem aktuellen Fall, den ein Landgericht zu entscheiden hatte (vgl. LG Mühlhausen, 28.04.21, Az: 3 Qs 43/21), hatte ein Fahrzeugführer mit seinem KFZ auf einer unbeleuchteten Landstraße einen auf der Fahrbahn liegenden Fußgänger überfahren, der dabei tragischerweise zu Tode kam.
In einem aktuellen Fall, den ein Oberlandesgericht zu entscheiden hatte (vgl. OLG Düsseldorf vom 08.03.21, Az 2 RBs 13/21), war ein Betroffener zu schnell gefahren, da er seine schwangere Ehefrau wegen eines akuten Notfalls ins Krankenhaus gefahren hatte.
Nach nun mehr als einem Jahr Pandemie ist es nicht allzu selten, dass die Aufträge und damit das Vertragsvolumen in einem Unternehmen soweit zurückgegangen sind, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden müssen.
In einem aktuellen Fall, den ein Oberlandesgericht zu entscheiden hatte (vgl. BayObLG vom 15.09.20, Az 202 ObOWi 1044/20), war ein Betroffener in der Vergangenheit mit drei Handyverstößen aufgefallen sowie aktuell mit dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
In einem aktuellen Fall, den ein Oberlandesgericht zu entscheiden hatte (vgl. OLG Koblenz vom 02.10.20, Az 3 OWi 6 SsBs 258/20), hatte eine Bußgeldstelle bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Blitzerfoto wie allgemein üblich zur Fahreridentifizierung ein Passfoto beim Einwohnermeldeamt angefordert.
Nach der - Ende des Jahres 2017 - erfolgten Änderung der Regelung in der StVO zum Handyverbot beim Fahren, sind nunmehr alle „elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind“, von der Regelung umfasst und deren Nutzung nur unter bestimmten Voraussetzungen beim Fahren erlaubt.
In einem aktuellen Fall hatte das Berliner Kammergericht zu entscheiden (vgl. KG Beschluss vom 17.09.20, Az: 3 Ws (B) 189/20), ob noch eine Probefahrt vorlag, oder nicht.
Nach der - Ende des Jahres 2017 - erfolgten Änderung der Regelung in der StVO zum Handyverbot beim Fahren, sind nunmehr alle „elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind“, von der Regelung umfasst und deren Nutzung nur unter bestimmten Voraussetzungen beim Fahren erlaubt.