Betrunken auf dem Elektrofahrrad

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 21. Okt 2020 zum Thema Verkehrsrecht

In einem aktuellen Fall hatte ein Oberlandesgericht (vgl. OLG Karlsruhe vom 14.07.2020, Az: 2 Rv 35 Ss 175/20) zu entscheiden, ob dem Beschuldigten eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen werden kann.

In dem zu beurteilenden Fall hatte ein Beschuldigter mit 1,59 Promille ein Elektrofahrrad (sogenanntes Pedelec) geführt und einen Unfall verursacht.

Vor Gericht kam es entscheidend darauf an, ob das Elektrofahrrad strafrechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft wird und damit für die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Grenze von 1,1 Promille gilt, die dann im vorliegenden Fall überschritten wäre.

Auch das OLG hat wie die Vorinstanzen dies letztlich verneint und geht daher wie bei Fahrradfahrern von einer Grenze von 1,6 Promille aus, so dass der Beschuldigte diese ganz knapp nicht erreicht hätte.

Das Gericht weist aber zusätzlich darauf hin, dass die Auswirkung von Alkoholgenuss auf das Führen eines Pedelecs noch weiter wissenschaftlich untersucht werden müsse.

 

Wie man sich in einem solchen Fall verteidigen kann, lässt sich daher oft nur durch eine Beratung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt klären.

 

 


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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