Fahranfänger und Alkohol

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 10. Mai 2016 zum Thema Verkehrsrecht

In einem aktuellen Fall, den das Berliner Kammergericht zu entscheiden hatte (vgl. KG vom 15.02.2016, Az: 3 Ws (B) 538/15 – 122 Ss 142/15) war der Angeklagte zunächst durch das Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Hintergrund des Vorwurfs ist das in § 24 c StVG normierte Alkoholverbot für Fahranfänger. In dem zu beurteilenden Fall hatte der 20-jährige Fahranfänger ein KFZ geführt und in der Nacht zuvor Alkohol konsumiert. Bei dem polizeilichen Atemalkoholtest wurde ein Wert von 0,05 mg/l gemessen.
Für die Frage der Strafbarkeit kommt es dabei in der Praxis entscheidend darauf an, wie der im Straftatbestand genannte Begriff der „Wirkung“ von alkoholischen Getränken auf den Fahrzeugführer auszulegen ist.
Einigkeit besteht wohl, dass Grenzwerte von 0,0 Promille wissenschaftlich nicht bestimmbar sind. Das Amtsgericht hatte in dem vorliegenden Fall den gemessenen Wert von 0,05 mg/l Atemalkohol aber ausreichen lassen. Das Kammergericht hatte dies aber anders gesehen und der Rechtsbeschwerde zum Erfolg verholfen.
Danach soll nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft eine „Wirkung“ des Alkohols im Sinne der Vorschrift erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille bzw. einer Atemalkoholkonzentration von 0,1 mg/l angenommen werden. So war es auch in der Gesetzesbegründung genannt worden und stellt wohl auch die herrschende Rechtsprechung dar.
Es sei aber erwähnt, dass es auch Urteile gibt, die eine andere Blutalkoholkonzentration als Grenzwert ansetzen. So geht das OLG Stuttgart davon aus, dass die Grenze schon bei mehr als 0,15 Promille erreicht ist, das Amtsgericht Herne sieht dies hingegen erst bei mehr als 0,25 Promille.

Ob man in einem konkreten Fall sich mit einem solchen Einwand erfolgreich verteidigen kann, lässt sich regelmäßig nur durch frühzeitige Prüfung des Einzelfalls durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicherstellen.


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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