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Aktuell hatte das Kammergericht in Berlin zu entscheiden (vgl. Kammergericht, Urteil vom 18.01.2022, Az: 3 Ss 59-60/21), ob bei einem Fall des Fahrens eines sog. „Donuts“, also einem mit qualmenden Reifen und Quietschen verbundenen Drehen des KFZ um 360 Grad, ein sogenanntes strafbares Kraftfahrzeugrennen vorliegt.
In dem zu beurteilenden Fall soll der Angeklagte während eines Hochzeitskorso mit seinem Maserati auf einer zentralen und stark befahrenen Kreuzung dieses sinnlose Fahrmanöver ausgeführt haben.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen, eine Verurteilung aber wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Sinne eines Alleinrennens aber abgelehnt. Dagegen war die Amtsanwaltschaft vorgegangen, so dass das Kammergericht darüber zu entscheiden hatte. Das Kammergericht hat aber die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. Insbesondere fehlt es bei dem vorliegenden Fahrmanöver um eine Fortbewegung, da sich das KFZ beim Drehen ja gerade nicht fortbewegt, sondern auf der Stelle rotiert. Zudem ist das Fahrmanöver gerade nicht zur Erzielung der höchstmöglichen Geschwindigkeit angelegt.
Ob man sich gegenüber einem solchem Vorwurf zur Wehr setzen kann, lässt sich dieser oft nur durch eine anwaltliche Beratung klären.
Beitrag erschienen in: Rudow Live
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