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Tipps von RA Lehmann - Fast jeder Autofahrer hat es wohl schon mal erlebt, einmal zu viel Gas gegeben und schon wurde man geblitzt und ist mit dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung konfrontiert.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt in diesem Zusammenhang, auch der Gesetzgeber hat sich dieses Themas angenommen und wiederholt die Höhe der entsprechenden Bußgelder stetig heraufgesetzt. Dies ist vom verfolgten Gesetzeszweck an sich nicht zu beanstanden, da gerade das Rasen eine der häufigsten Unfallursachen ist.
Dennoch muss man nicht jeden Vorwurf ohne Bedenken hinnehmen, sondern sollte diesen im Zweifel überprüfen lassen. Es kommt nämlich gar nicht so selten vor, dass Fehler im Bereich der Messung, der Identifizierung des Fahrers, bzw. im Hinblick auf den korrekten Vorwurf vorliegen.
So ist es grundsätzlich erforderlich, dass im Bußgeldbescheid der Tatort und die Tatzeit genügend bestimmt angegeben werden, damit zweifelsfrei - insbesondere für den Betroffenen - klar ist, was ihm konkret vorgeworfen wird. In einer aktuellen Entscheidung wurde für die Frage der Bestimmtheit, die Angabe eines signifikanten Streckenabschnitts mit der Angabe eines Zeitintervalls von mehreren Minuten als ausreichend angesehen (vgl. OLG Bamberg Az 3 Ss OWi 896/08).
Eine häufige Einlassung von Betroffenen ist oftmals die Angabe, dass das entsprechende Verkehrsschild, welches die Geschwindigkeit begrenzt, nicht wahrgenommen wurde. In diesem Fall ist regelmäßig seitens der Behörde bzw. des Gerichts ein mögliches „Augenblicksversagen“ zu prüfen (vgl. OLG Hamm Az 1Ss OWi 8/07). Ein solches Augenblicksversagen scheidet aber aus, wenn der Betroffene insgesamt drei Verkehrszeichen bis zum Eintreffen an der Messstelle „übersehen“ hat (vgl. OLG Hamm, Az 5 Ss OWi 280/08)
Im Zweifel ist aber jeder Einzelfall konkret zu betrachten, so dass die Einholung anwaltlicher Hilfe empfehlenswert ist.
Weitere Ausführungen und Tipps folgen in einem späteren Beitrag.
Lesen Sie weiter:
Geschwindigkeitsüberschreitung – Aktuelle Entwicklungen Teil 1
Geschwindigkeitsüberschreitung – Aktuelle Entwicklungen Teil 2
Geschwindigkeitsüberschreitung – Aktuelle Entwicklungen Teil 3
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