Opfervertretung
Strafrecht
Schadensersatz
Verkehrsrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2003
Seit einiger Zeit gilt ja nun die Neuregelung des § 23 Abs. 1a StVO (früher Handyverstoß), was nunmehr als Verbot der Benutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr ausgestaltet ist.
Dennoch stellen sich mitunter die gleichen Fragen wie früher, so musste ein Oberlandesgericht entscheiden (vgl. OLG Celle vom 07.02.2019, Az: 3 Ss OWi 8/19), ob das bloße Halten des Handys schon ein bußgeldbewährtes Benutzen im Sinne der Vorschrift ist.
Das Amtsgericht hatte in dem Fall den Betroffenen verurteilt und dabei nur festgestellt, dass der Betroffene sein Handy benutzt habe, indem er dieses in seiner Hand hielt.
Dies hat das OLG nicht ausreichen lassen, da neben dem bloßen Halten eine Benutzung des Gerätes hinzukommen muss. So sind z.B. ein Halten und Weglegen des Handys an einen anderen Ort noch keine Benutzung.
Etwas anderes dürfte aber gelten, wenn der Betroffene neben dem Halten noch einige Sekunden auf das Display schaut oder das Handy an das Ohr hält. Dann dürfte ein Benutzen des Handys zu bejahen sein.
Ob man in einer solchen Konstellation sich erfolgreich gegen einen bußgeldrechtlichen Vorwurf erfolgreich wehren kann, lässt sich oft durch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt klären.
Beitrag erschienen in: Rudow Live
Viele Vergewaltigungen kommen nie vor Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu haben.
Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...
Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...
Zimmerstraße 55
10117 Berlin
Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704
Email: info@wup.berlin