Opfervertretung
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In einem aktuellen Fall hatte ein Amtsgericht (vgl. AG Hanau vom 29.04.2019, Az: 50 Owi 2255 Js 15960/18) zu entscheiden, ob auch durch eine Privatperson vorgenommene Geschwindigkeitsmessung als Grundlage für einen Bußgeldbescheid verwendet werden kann.
Das Amtsgericht hat dies verneint und den Betroffenen freigesprochen. Nach einem Erlass in Hessen dürfen Privatpersonen eine Verkehrsüberwachung nicht selbständig wahrnehmen. Die Bußgeldbehörde darf sich zwar durch technische Hilfe, wie Auf- und Abbau der Messgeräte, durch Private unterstützen lassen, muss aber letztlich Herrin des Verfahrens bleiben. Wird aber letztlich die Messung nicht von Bediensteten der Ordnungsbehörde in alleiniger Verantwortung durchgeführt, ist sie nicht verwertbar.
Wie man in einem solchen Fall vorgehen kann, lässt sich oft durch eine Beratung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt klären.
Berlin unterscheidet in Opfer erster und zweiter Klasse: Wer Opfer eines Verbrechens wurde, bekommt Hilfe - und bei einem Unfall?
Im neuen Jahresbericht lobt der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber steigende Staatsausgaben für Opfer. Gleichzeitig beklagt er, dass 2019 weniger Opfer Hilfe suchten - trotz steigender Gewaltkriminalität. Der rbb berichtet exklusiv.
In einem aktuellen Fall hatte das Berliner Kammergericht (vgl. KG vom 08.02.2020, Az: 3 Ws (B) 11/20) zu entscheiden, ob dem Betroffenen ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO zu machen ist, da er einem Fahrzeug mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) nicht sofort „freie Bahn gemacht“ hatte.
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