In einem aktuellen Fall hatte ein Amtsgericht (vgl. AG Hanau vom 29.04.2019, Az: 50 Owi 2255 Js 15960/18) zu entscheiden, ob auch durch eine Privatperson vorgenommene Geschwindigkeitsmessung als Grundlage für einen Bußgeldbescheid verwendet werden kann.
Das Amtsgericht hat dies verneint und den Betroffenen freigesprochen. Nach einem Erlass in Hessen dürfen Privatpersonen eine Verkehrsüberwachung nicht selbständig wahrnehmen. Die Bußgeldbehörde darf sich zwar durch technische Hilfe, wie Auf- und Abbau der Messgeräte, durch Private unterstützen lassen, muss aber letztlich Herrin des Verfahrens bleiben. Wird aber letztlich die Messung nicht von Bediensteten der Ordnungsbehörde in alleiniger Verantwortung durchgeführt, ist sie nicht verwertbar.
Wie man in einem solchen Fall vorgehen kann, lässt sich oft durch eine Beratung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt klären.
Beitrag erschienen in: Rudow Live
Viele Vergewaltigungen kommen nie vor Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu haben.
Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...
Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...
Calvinstraße 23
10557 Berlin
Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704
Email: info@wup.berlin