Mietwagenkosten – der andauernde Streit

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 29. Okt 2009 zum Thema Verkehrsrecht

Tipps von RA Lehmann - Ist bei einem Unfall die Haftungsfrage geklärt, entsteht aber nicht selten Streit mit der gegnerischen Versicherung über die Höhe der angefallenen Mietwagenkosten.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Geschädigte nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH wegen der ihn treffenden allgemeinen Schadensminderungspflicht nur den günstigeren Tarif von mehreren auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen ersetzt verlangen kann, dies ist regelmäßig auch der sog. „Normaltarif“.

Anhand dieses „Normaltarifs“ prüfen die Gerichte regelmäßig nämlich, ob der vom Geschädigten geltend gemachte Tarif der sog. Wirtschaftlichkeitsprüfung stand hält. Liegt der im Streit stehende Tarif nicht wesentlich über den örtlich erhältlichen Normaltarifen, ist dieser regelmäßig erstattungsfähig. Liegt der geltend gemachte Tarif aber erheblich über dem Normaltarif, dann ist dieser nur unter besonderen Voraussetzungen, wie der Frage, ob es unfallspezifische Kosten sind bzw. ob der Normaltarif nicht zugänglich gewesen war, zu ersetzen.
Aktuell besteht zwischen der Versicherungswirtschaft und der Geschädigtenseite oftmals heftiger Streit, wie der „Normaltarif“ eigentlich konkret im einzelnen Fall ermittelt wird.

Der BGH geht bisher den Weg, dass der Tatrichter den Normaltarif auf der Grundlage des sog.  „Schwacke-Mietpreisspiegels“ unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse des Geschädigten ermittelt.
Auf Seiten der KFZ-Haftpflichtversicherer wird diese Liste teilweise für nicht sachgerecht und überhöht angesehen, so dass oftmals mit dem sog „Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008“ des Fraunhofer Instituts argumentiert wird.
Aktuell gibt es zu beiden Listen eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen der Amtsgerichte, Land- und Oberlandesgerichte, wobei derzeit von der Rechtsprechung noch überwiegend der geschädigtenfreundlichere „Schwacke-Mietpreisspiegel“ bevorzugt ist. Aber auch hier ist viel im Wandel, so dass nur jeder Einzelfall unter Berücksichtigung der sich ständig verändernden örtlichen Rechtsprechung zu prüfen ist.
Insofern ist die rechtliche Vertretung durch einen auf den Bereich des Verkehrsrechts spezialisierten Rechtsanwalt empfehlenswert, damit man als Geschädigter nicht später doch noch eine böse Überraschung erlebt, wenn die Versicherung nur einen kleinen Teil der angefallenen Mietwagenkosten übernimmt.

Weitere Ausführungen und Tipps folgen zudem in einem späteren Beitrag.


Beitrag erschienen in: Rudow Live

Weitere Artikel

Roland Weber MBE zu Gast im True Crime Podcast vom Tagesspiegel: “Tatort Berlin”

Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...

Zum Artikel

Experteninterview mit Roland Weber MBE in STERN CRIME PLUS

Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...

Zum Artikel

Spurwechsel

Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.

Zum Artikel

Büro Berlin-Mitte

Zimmerstraße 55
10117 Berlin

Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704

Email: info@wup.berlin

Kontaktieren Sie unsKontakt