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Gregor S. hat den Sohn des früheren Bundespräsidenten heimtückisch erstochen und einen Polizisten verletzt. Er wird in der Psychiatrie untergebracht.
Von Katja Füchsel
Gregor S. nimmt das Urteil zunächst mit unbewegter Miene zur Kenntnis. Er hatte in seinem Schlusswort erneut betont, dass er ein politischer Attentäter sei, nicht geisteskrank. Er habe mit seinem Anschlag den Staat herausgefordert. „Ist ja logisch, dass ich von Anfang an keine Chance hatte.“ Das psychiatrische Gutachten sei „tendenziös“.
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Berlin unterscheidet in Opfer erster und zweiter Klasse: Wer Opfer eines Verbrechens wurde, bekommt Hilfe - und bei einem Unfall?
Im neuen Jahresbericht lobt der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber steigende Staatsausgaben für Opfer. Gleichzeitig beklagt er, dass 2019 weniger Opfer Hilfe suchten - trotz steigender Gewaltkriminalität. Der rbb berichtet exklusiv.
In einem aktuellen Fall hatte das Berliner Kammergericht (vgl. KG vom 08.02.2020, Az: 3 Ws (B) 11/20) zu entscheiden, ob dem Betroffenen ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO zu machen ist, da er einem Fahrzeug mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) nicht sofort „freie Bahn gemacht“ hatte.
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