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Gregor S. hat den Sohn des früheren Bundespräsidenten heimtückisch erstochen und einen Polizisten verletzt. Er wird in der Psychiatrie untergebracht.
Von Katja Füchsel
Gregor S. nimmt das Urteil zunächst mit unbewegter Miene zur Kenntnis. Er hatte in seinem Schlusswort erneut betont, dass er ein politischer Attentäter sei, nicht geisteskrank. Er habe mit seinem Anschlag den Staat herausgefordert. „Ist ja logisch, dass ich von Anfang an keine Chance hatte.“ Das psychiatrische Gutachten sei „tendenziös“.
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Beitrag erschienen in: Der Tagesspiegel
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Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.
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