Mörder von Fritz von Weizsäcker zu Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt

Eingetragen von Rechtsanwalt Roland Weber MBE am 08. Jul 2020 zum Thema Opfervertretung

Gregor S. hat den Sohn des früheren Bundespräsidenten heimtückisch erstochen und einen Polizisten verletzt. Er wird in der Psychiatrie untergebracht.

Von Katja Füchsel

Nach acht Verhandlungstagen steht für das Berliner Landgericht fest: Der Angeklagte ist des Mordes an dem Chefarzt Fritz von Weizsäcker und des versuchten Mordes an dem Polizisten Ferrid B. schuldig. Es verurteilt den 57-jährigen Lagerarbeiter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren. Er wird in der Psychiatrie der Maßregel untergebracht.


Gregor S. nimmt das Urteil zunächst mit unbewegter Miene zur Kenntnis. Er hatte in seinem Schlusswort erneut betont, dass er ein politischer Attentäter sei, nicht geisteskrank. Er habe mit seinem Anschlag den Staat herausgefordert. „Ist ja logisch, dass ich von Anfang an keine Chance hatte.“ Das psychiatrische Gutachten sei „tendenziös“.

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Beitrag erschienen in: Der Tagesspiegel

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