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Paderborn (WB). Im »Horror-Haus«-Prozess am Landgericht Paderborn hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch lebenslange Haftstrafen für Wilfried W. (48) und Angelika W. (49) gefordert. Wilfred W. solle in der Psychiatrie untergebracht werden, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer.
Die beiden Angeklagten haben sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht nur wegen Körperverletzungen schuldig gemacht, sondern auch wegen eines versuchten und eines vollendeten gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen. Die Mordmerkmale niedere Beweggründe, Grausamkeit und Verdeckung von Straftaten seien gegeben.
Meyer sieht aufgrund der sadistischen Quälereien und der außergewöhnlichen Länge des Tatzeitraums von Ende 2012 bis April 2016 eine besondere Schwere der Schuld. Das bedeutet, dass Täter, auf die dieses Kriterium angewendet wird, nicht nach 15 Jahren, sondern meist erst nach 20 Jahren freikommen können. Wie berichtet, sollen Wilfried W. und Angelika W. Frauen in ihr Haus in Höxter-Bosseborn gelockt, ihnen Geld abgenommen und sie gequält haben. Zwei von ihnen, Susanne F. (41) aus Bad Gandersheim und Anika W. (33) aus Uslar, überlebten das nicht. Susanne F. starb am 22. April 2016 im Krankenhaus, Anika W. kam Anfang August 2014 nach einem Sturz in Höxter ums Leben. Das Paar soll ihre Leiche erst eingefroren, dann zerlegt, im Kamin verbrannt und die Asche im Ort verstreut haben.
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Beitrag erschienen in: Westfalen-Blatt
Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...
Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.
Aktuell hatte das Kammergericht in Berlin zu entscheiden (vgl. Kammergericht, Urteil vom 18.01.2022, Az: 3 Ss 59-60/21), ob bei einem Fall des Fahrens eines sog. „Donuts“, also einem mit qualmenden Reifen und Quietschen verbundenen Drehen des KFZ um 360 Grad, ein sogenanntes strafbares Kraftfahrzeugrennen vorliegt.
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