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Herr Weber, Sie sind der Opferbeauftragte des Landes Berlin. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Susanne Fontaine sind Sie allerdings auch der Nebenklageanwalt von der Tochter des Opfers. Wieso haben Sie diesen Fall übernommen?
Weber: Es gab den Wunsch der Sachverhaltsaufklärung. Dieser Wunsch ist besonders stark ausgeprägt in den Fällen, in denen die Angeklagten schweigen, wie in diesem Fall. Durch meine Tätigkeit als Opferbeauftragter in Berlin ist mein Zeitfenster leider eingeschränkt, aber wenn mich jemand aufsucht, der meine Beratung wünscht, und es passt, berate ich. Das ist mein Beruf.
Als Nebenkläger haben Angehörige mehr Rechte, dürfen ständig in der Hauptverhandlung anwesend sein und können Beweisanträge stellen, den Angeklagten oder Zeugen befragen. Wann raten Sie Angehörigen zu einem Nebenklageverfahren?
Weber: Immer dann, wenn man sich aktiv einbringen möchte, um mehr als bloßer Zeuge zu sein. Bei einigen dieser schweren Delikte, die ich seit Langem bearbeite, entsteht dann natürlich auch ein Näheverhältnis der Hinterbliebenen zu mir. Zu Einzelnen habe ich bis heute Kontakt, auch wenn es Jahre zurückliegt. Einige von ihnen sagten mir, es hat ihnen geholfen, dass sie zumindest teilweise Antworten auf ihre Fragen, das Wie und das Warum bekommen haben. Für andere war es hilfreich, zu wissen, dass da jemand für sie an jedem Verhandlungstag sitzt und sie nicht selbst im Gerichtssaal sein mussten.
Verändern sich Angehörige während der Strafverfahren?
Weber: Ich lerne die Menschen in einer Ausnahmesituation kennen. Die meisten werden im Laufe des Verfahrens gefasster. Aber nicht alle. Das ist sehr individuell. Wenn Angehörige, etwa nach einem brutalen Mordfall, traumatisiert sind, hilft ihnen eine gute Traumatherapie. Das Strafverfahren kann helfen, muss aber nicht. Das kann nur der Einzelne für sich ausloten.
Beitrag erschienen in: Tagesspiegel
Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...
Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.
Aktuell hatte das Kammergericht in Berlin zu entscheiden (vgl. Kammergericht, Urteil vom 18.01.2022, Az: 3 Ss 59-60/21), ob bei einem Fall des Fahrens eines sog. „Donuts“, also einem mit qualmenden Reifen und Quietschen verbundenen Drehen des KFZ um 360 Grad, ein sogenanntes strafbares Kraftfahrzeugrennen vorliegt.
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