In einem aktuellen Fall hatte ein Oberlandesgericht (vgl. OLG Köln vom 07.06.2019, Az: III-1 RBs 213/19) zu entscheiden, ob ein bei der Fahrt eingeschalteter Tempomat einen Fahrzeugführer vor einem Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung rettet, wenn dieser angibt, sich auf diesen verlassen zu haben.
Dies hat das Gericht anders gesehen, da selbst ein Tempomat, der mit einer sogenannten Verkehrszeichenerkennung gekoppelt ist, lediglich ein Hilfsmittel für den Fahrer sei, diesen aber nicht von seinen Pflichten als Fahrer im Hinblick auf Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entbindet.
Vergleichbar hatten auch schon andere Oberlandesgerichte in der Vergangenheit entschieden.
Ob man sich gegenüber einem solchen Vorwurf erfolgreich zur Wehr setzen kann, lässt sich oft durch eine Beratung durch einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt klären.
Beitrag erschienen in: Rudow Live
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