Schrittgeschwindigkeit

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 15. Mar 2018 zum Thema Verkehrsrecht

In einem aktuellen Fall, den ein Oberlandesgericht zu entscheiden hatte (vgl. OLG Naumburg vom 21.03.2017, Az: 2 Ws 45/17), war einem Betroffenen eine Geschwindigkeits-überschreitung in einem verkehrsberuhigten Bereich vorgeworfen worden, so dass die grundsätzlich Frage war, wie schnell darf man dort überhaupt fahren.

Der Betroffene war mit 42 km/h gemessen worden. Laut der Regelung in der StVO ist in einem verkehrsberuhigten Bereich nur „Schrittgeschwindigkeit“ erlaubt. Doch wieviel ist Schrittgeschwindigkeit nun genau?
Das Amtsgericht ging von höchstens 15 km/h aus, frühere Gerichtsentscheidungen gingen teilweise sogar nur von 4 bis 7 km/h aus. Andere Gerichte verneinten Geschwindigkeiten unter 10 km/h, da man diese mit dem Tacho nicht zuverlässig messen könne.

Das OLG hat nun vorliegend entschieden, Schrittgeschwindigkeit liegt höchstens bis 10 km/h vor. Dies wird u.a. damit begründet, dass derjenige, der sich mit mehr als 10 km/h fortbewegt, nicht mehr gehen oder schreiten würde, sondern dann von einem Laufen auszugehen ist.

Ob man in einem konkreten Fall sich erfolgreich gegen entsprechende Vorwürfe wehren kann, lässt sich regelmäßig nur durch frühzeitige Prüfung des Einzelfalls durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicherstellen.

 

 

 

 

 

 

 


Beitrag erschienen in: Rudow Live

Weitere Artikel

Experteninterview mit Roland Weber MBE in STERN CRIME PLUS

Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...

Zum Artikel

Spurwechsel

Aktuell hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2022, Az: VI ZR 1308/20), ob bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Wechseln einer Fahrspur der Fahrspurwechsler regelmäßig für den Schaden (mit)haftet.

Zum Artikel

Fahren von „Donuts“

Aktuell hatte das Kammergericht in Berlin zu entscheiden (vgl. Kammergericht, Urteil vom 18.01.2022, Az: 3 Ss 59-60/21), ob bei einem Fall des Fahrens eines sog. „Donuts“, also einem mit qualmenden Reifen und Quietschen verbundenen Drehen des KFZ um 360 Grad, ein sogenanntes strafbares Kraftfahrzeugrennen vorliegt.

Zum Artikel

Büro Berlin-Mitte

Zimmerstraße 55
10117 Berlin

Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704

Email: info@wup.berlin

Kontaktieren Sie unsKontakt